Dadurch das du mit der Zwangssicherungshypothek wohl ganz hinten anstehst, haste quasi vielleicht noch den Schornstein für dich. ;)
Ich frage mich zwar wie blöd man sein kann das man seine Forderungen nicht anmeldet, aber das steht auf nem anderen Blatt.
Die Immobilie soll also freihändig verkauft werden und nicht in die Zwangsversteigerung. Wenn die Immobilie wirklich bis hinten gegen belastet ist und du somit durch ne Zwangsversteigerung eh hinten runter fällst, dann herzlichen Glückwunsch.
Weil dadurch das jemand die Immobilie erwerben will und du noch im Grundbuch stehst, muss er dir eine "Lästigkeitsprämie" zahlen damit du die ZSH löschen lässt.
Wieviel der zahlt ist ne gute Frage. Was zahlt er den anderen, falls noch mehr ZSH im Grundbuch stehen, wäre eine Frage. Wenn du der einzige bist dann musste halt mal probieren wo seine Schmerzgrenze so liegt. Ich meine, selbst 10 % ist besser als nix. ----------- Herr End schrieb am 28.10.2008: Wenn Bremen nicht gegen Leverkusen gewinnt, stell ich mich 2009 als Fußschemel für Tick, Trick & Track zur Verfügung :-p |