DREISTER BETRUG Blindenhilfe mit dem Auto abgeholt Stuttgart. Der Betrug war allzu dreist: Ein Mann, der vorgibt, blind zu sein, kommt zum Kreissozialamt, holt einen Parkausweis für seine Begleitperson ab - und fährt dann selbst mit dem Auto davon. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jetzt entschieden, dass der 61-Jährige 2045 Euro Beihilfen, die er über fünf Monate erhalten hat, zurückzahlen muss. (Az.: 12 K 1614/ 09). Wie das Gericht mitteilte, hatte der 61-Jährige nach einer Diabetes-Erkrankung und der damit verbundenen Sehschwäche beim Kreissozialamt in Göppingen Landesblindenhilfe beantragt - 409 Euro monatlich samt Anspruch auf den Parkausweis für Begleitpersonen. Als er diesen abholte und sich dann selbst ans Steuer setzte, flog der Schwindel auf. (dpa) |