...aber eine Handelsaussetzung oder ein Delisting schon eher, oder?
Rudini, nach all den Jahren hier auf Ariva hätte ich vermutet, dass zu dazugelernt hättest, was die Gesetze, die Börse betreffend, angeht ?
Also hier noch einmal der Gesetzestext:
"Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt."
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__39.html
Das ist der gesetzliche Rahmen und der Grund,warum ich hier von der GEfahr einer Handelsaussetzung oder sogar eines Delistings spreche.
Ich saug mir das ja nicht aus den Fingern. Wer es genauer wissen will, fragt wie immer bei der Bafin oder der Börsenaufsicht der Länder nach...sind nett die Leute am Telefon... ;-)
Meine Meinung.
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