Thesaurierende ETFs und Sparerpauschalbetrag

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neuester Beitrag:  30.10.13 11:36
eröffnet am: 29.10.13 18:02 von: Aktienpimmel Anzahl Beiträge: 23
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29.10.13 18:02 #1 Thesaurierende ETFs und Sparerpauschalbetrag

Liebe Forenbenutzer,

wie funktioniert das bei thesaurierenden ETFs (Sitz Deutschland), der Abgeltungssteuer und dem Sparerpauschbetrag?

Wenn ich das richtig verstanden habe führt die ETF Gesellschaft die Abgeltungssteuer auf Dividenden- und Zinsgewinne selbst an das Finanzamt ab und reinvestiert den Rest.

Jetzt ist es aber doch so, dass mir 801€ pro Jahr zustehen, die ich nicht versteuern muss.

Komme ich da irgendwie drann oder ist in diesem Fall nur ein nicht thesaurierender ETF die Lösung, dessen Gewinne ich dann selbst reinvestiere? Sprich, ich muss zwischen verschenktem Sparerpauschalbetrag und Ordergebühren meines Brokers abwägen?

Vielen Dank für die Hilfe

 
29.10.13 18:05 #2 am besten Grinch
fragen, der verkauft solche Produkte in seiner Freizeit in Altenheimen. Also ein Ganztagsjob.  
29.10.13 18:05 #3 MISTSTÜCK!
29.10.13 18:08 #4 Aha

 Na dann sag mal Grinch

 
29.10.13 18:11 #5 Der kennt nur den Theranosaurus Rechts
den Linken werde ich ihm bald zeigen...  
29.10.13 18:14 #6 Muss man nicht der Bank mitteilen,
dass Du X von 810 Euro dort freistellen möchtest? Der Freistellungsauftrag ist doch dafür da.  
29.10.13 18:14 #7 801
29.10.13 18:19 #8 Ja

 Aber bei thesaurierenden Fonds wird der Gewinn versteuert und reinvestiert, ohne dass ich davon was sehe, bis ich meine Anteile verkaufe. Wenn der Gewinn meiner Anteile jetzt 801€ wäre, würden nur gut 600€ reinvestiert, obwohl das ja noch im Pauschbetrag wäre.

 
29.10.13 18:22 #9 Hier steht, dass der Freistellungsauftrag
bei inländischen Fonds zum Tragen kommt.
http://privatkunden.union-investment.de/...ez__besteuerung/index.html

Bei ETFs weiß ich es nicht.  
29.10.13 18:23 #10 Eigentlich sind das doch
ebenfalls übliche Fonds, nur auf Indizes, oder?  
29.10.13 18:26 #11 Zitat
"Es macht steuerlich keinen Unterschied, ob Dividenden und Zinseinkünfte jährlich ausgezahlt oder thesauriert werden: Auf diese Einkünfte ist auf jeden Fall Abgeltungssteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) fällig."
http://www.alles-zur-abgeltungssteuer.de/...onds/exchange-traded-fund
 
29.10.13 18:31 #12 Betreff

 Hm ja, ETFs sind eigentlich normale Fonds. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass der Fondsanbieter für jeden Anteilseigner den Sparerpauschbetrag abzieht und den Rest reinvestiert, zumal der Fondsanbieter den Freistellungsbetrag bei meinem Broker doch nicht kennt.

 
29.10.13 18:33 #13 Hä? Warum sollte er das?
Er ist ja noch nichtmal berechtigt dazu!  
29.10.13 18:36 #14 Ganz einfach

 Na weil er sonst die Dividendengewinne, bevor er sie thesauriert, komplett versteuert und meine 801€ ignoriert werden.

 
29.10.13 18:37 #15 Also..
ETFs und  Fonds werden gleich behandelt, d.h.die im Geschäftsjahr erzielten und nicht ausgeschütteten Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Das wird dir auch von der Gesellschaft/Bank am Ende des Geschäftsjahres mitgeteilt.

Die bist verpflichtet dies auch in deiner Steuererklärung zu deklarieren.

Ich versteh nicht ganz dein Problem, es wird doch alles sauber getrennt.  

 
29.10.13 18:40 #16 #12 warum nicht?
du erhälst doch von deinerbank/ fondsgesellschaft, die den etf führt, einen jährlichen fondsdepotauszug. wie für jedes andere konto auch, führen die die agst ab. wenn du einen freistellungsauftrag für kapitalerträge hinterlegt hast, dann merken die das schon. fehler können immer passieren, dann kannst du dir dein geld immer noch bei der steuererklärung wiederholen

 
29.10.13 18:41 #17 Ausnahmsweise muss ich Saba mal recht geben.
Das Problem seh ich überhaupt nicht.

Naja... und für die ID hätte er sich mal was anderes überlegen können...

 
29.10.13 18:41 #18 Aber Pimmel,
warum fragst du nicht einfach deinen Kundenberater? Zumindest, bei den meisten Brokern sind die recht kompetent. (z.B. CortalConsors)    
29.10.13 18:44 #19 Materialschlat

 Ok, ich glaube Materialschlacht hat es geklärt. Muss dann über die Steuererklärung gehen.

 
29.10.13 18:45 #20 Es wird auf Fondsbasis thesauriert
Anschließend wird, sofern ein FStA besteht, die auf Fondsbasis abgeführte Steuer dem Investor gut geschrieben. Entweder als neue Fondsanteile oder als Barausgleich. Das läuft über den jeweiligen Broker / zwischen Broker und KAG.  
29.10.13 18:46 #21 ganz viele, die ganz viel wissen...
die Thesaurierungsbeiträge werden versteuert. Punkt. Beim Verkauf der Papers entsteht Gewinn. (hoffentlich)... Dann kann man dem Finanzamt die bereits gezahlten Steuern MANUELL melden... und bekommt die angerechnet. Bei ausländischen thesauriereden Fonds ist hierzu eine spezielle Anlage zu verwenden.

Soweit zur Frage...kriegt man da eine Anrechnung auf den Freibetrag war die ursprüngliche Frage: Antwort: NEIN...
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a) Vertraue niemals irgendwelcher Hardware
b) Ändere niemals irgendetwas am Computer
29.10.13 18:46 #22 o.g. trifft nur auf inländische Fonds zu
30.10.13 11:36 #23 Nachteil

 Ok, also entsteht mir ein Nachteil, weil ich ja auf Grund der Steuer weniger investieren kann, als mir wegen des Pauschalbetrags eigentlich zustehen würde. Und auf den Betrag, der weniger investiert wird, bekomme ich dann auch keine Zinsen.

 
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