angemeldeten Forderungen, tatsächlich um die Forderungen der Altaktionäre handelt - und davon kann man ausgehen, da ja hier der Knackpunkt liegt - dann haben wir wirklich gute Chancen.
Ich bin allerdings nicht deiner Meinung bull, dass bis zu dem Novembertermin nichts passieren kann. Wenn Pfleider/Atlantik einsehen, dass sie keine Chance haben, einen möglichen Prozess zu gewinnen, dann können Sie mit der Nachrichr einer Barabfindung jeden Tag an die Presse gehen. Damit hätten sie sich nämlich viel Ärger und den Reputationsverlust erspart.......... § 177 Nachträgliche Anmeldungen(1) Im Prüfungstermin sind auch die Forderungen zu prüfen, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind. Widerspricht jedoch der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger dieser Prüfung oder wird eine Forderung erst nach dem Prüfungstermin angemeldet, so hat das Insolvenzgericht auf Kosten des Säumigen entweder einen besonderen Prüfungstermin zu bestimmen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Für nachträgliche Änderungen der Anmeldung gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend. (2) Hat das Gericht nachrangige Gläubiger nach § 174 Abs. 3 zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert und läuft die für diese Anmeldung gesetzte Frist später als eine Woche vor dem Prüfungstermin ab, so ist auf Kosten der Insolvenzmasse entweder ein besonderer Prüfungstermin zu bestimmen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen. (3) Der besondere Prüfungstermin ist öffentlich bekanntzumachen. Zu dem Termin sind die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, der Verwalter und der Schuldner besonders zu laden. § 74 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. |