.. von Squeeze out bei Wikipedia reingezogen? Wenn ein Aktionär direkt oder über von ihm abhängige Unternehmen mindestens 95 % des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft [...] hält, hat er grundsätzlich jederzeit, insbesondere auch in der Liquidation[1] der AG, das Recht, die restlichen Aktionäre (auch freie oder Minderheitsaktionäre genannt) gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aus dem Unternehmen zu drängen [...] Einen bestimmten Grund braucht der Hauptaktionär dabei nicht, die möglichen Gründe sind vielmehr Anlass für die gesetzliche Regelung gewesen. Zu erwähnen ist vor allem die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bzw. von Reibungsverlusten durch Anfechtungsklagen von Minderheitsaktionären. Muss das Amtsgericht in Düsseldorf nur über den Inso-Plan entscheiden, oder auch schon darüber, was eine angemessene Abfindung ist? Ich meine: Wenn dem Inso-Plan vom Amtsgericht stattgegeben wird, heisst das dann, die Richtenr finden 0€ Abfinung angemessen, oder heisst das erstmal nur, dass zur Kenntnis genommen wird, dass der Hauptaktionär (Atlantik SE) 0€ für angemessen hält? (Und die verhandlung zum Squeete out nun startet...)
Und noch ne Frage: Kann man den Insolvenzplan einsehen? |