"Ne bis in idem"
Wenn Ismet H. heute wegen des Mordes an Frederike von Möhlmann angeklagt werden könnte, gäbe es nicht den Schatten eines Zweifels daran, dass ein Gericht ihn zu lebenslanger Haft verurteilen würde. Eine Sekretspur in der Unterwäsche des Opfers, die mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit dem mutmaßlichen Täter zugeordnet wird, wäre für jedes Gericht ein überzeugender Beweis von der Schuld des Angeklagten.
Dem Einwand, Ismet H. sei ja gerade nicht bestraft, sondern freigesprochen worden, begegnen die Juristen mit dem Hinweis auf die seit Jahrzehnten gefestigte Rechtsmeinung, dass der Grundsatz "Ne bis in idem" nicht nur die mehrmalige Bestrafung, sondern auch die mehrmalige Anklage wegen derselben Tat verbiete - man nennt das "Strafklageverbrauch".
http://www.sueddeutsche.de/panorama/...ngeklagt-werden-darf-1.2612945
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