Nicht harte Erkenntniswissenschaft, sondern die weiche Mutmaßung aus Modellierungen und Simulationen soll durch ihre Schreckensszenarien die Legitimität der Corona-Maßnahmen begründen. Das verletzt den Grundsatz gesetzgeberischer Rationalität.
Zu den rechtsphilosophischen Grundlagen des modernen Staates – also der Demokratie – gehört mit der Anerkennung des Bürgers als mündiges Subjekt der Grundsatz gesetzgeberischer Rationalität, mit den Worten Hegels: «Das Recht, nichts anzuerkennen, was Ich (sic) nicht als vernünftig einsehe, ist das höchste Recht des Subjekts». Dieses Recht schließt die Pflicht des Subjekts ein, seine Vernunft an den objektiven Sachlagen selbst auszubilden, ist also keine Geschmackssache subjektiver Beliebigkeiten (Rechtsphilosophie, § 132). Bezogen auf die Corona-Krise besagt das Rationalitätsprinzip, dass es einzig und allein um das Verhältnis von zwei Größen geht: den wissenschaftlichen Erkenntnisstand in Sachen Covid-19 als Grundlage der Legitimität der getroffenen gesetzgeberischen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung. Diese müssen dem rationalen Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen und für alle Bürger gleichermaßen einsichtig sein.
Nun ist der wissenschaftliche Erkenntnisstand in Sachen Corona, der politisch und medial zur Legitimation der Maßnahmen herangezogen wird, mehrfach äquivok (vieldeutig). Diese Vieldeutigkeit, zum Beispiel ob ein PCR positiv Getesteter auch ein «Infizierter» qua «Kranker» ist, führt dann zu irreführenden Begründungen, die nicht leisten, was sie leisten sollen – die Legitimation der Maßnahmen. Zu diesem Rationalitätsdefizit kommt noch hinzu, dass die Maßnahmen selbst das Gemeinwohl massiv gefährden und mehr Schaden anzurichten drohen, als es das Virus überhaupt könnte. Sie werden von den Bürgern als unverhältnismäßig (irrational) erfahren – eine Erfahrung, die zunehmends in Massendemonstrationen ihr legitimes Widerstandsrecht beansprucht, aber Politik und Medien versuchen dies durch Unterstellungen und Diffamierungen zu delegitimieren. Der öffentliche (veröffentlichte) Diskurs verstößt damit rechtsstaatswidrig gegen das der Rationalität immanente Prinzip intellektueller Redlichkeit: Das Vertrauen in die Wahrhaftigkeit demokratischer Öffentlichkeit und ihr Rationalitätsprinzip wird unterminiert und potenziert sich durch den illegitim erfahrenen Eingriff in die bürgerlichen Grundrechte zu einer Vertrauenskrise in die demokratischen Institutionen selbst. https://www.tichyseinblick.de/meinungen/...ellektuelle-unredlichkeit/ |