...ist die Rechtslage entsprechend. Förmlich faktisch gilt aber schon nicht nur in Franken: Wenn "Fastnacht in Franken" läuft und die Schloßherren in den Mainfrankensälen in Veitshöchheim verkehren, dann wird dort eingekehrt und nirgendwo sonst - zumindest im übertragenen Sinn. Die neuerlichen Zuschauerrekorde sprechen eine deutliche Sprache. Ein Besuch der Gasthäuser am Schloß ist dann vorübergehend nicht möglich und es heißt: Podcast herunterladen.
Übrigens enthält gerade dieses Hörspiel-Angebot eine unterschwellige kafkaeske Warnung für Leute, die meinen, in Bayern ein Aufenthaltsrecht zu genießen, in Wahrheit aber auf die Erlaubnis der Schloßherren angewiesen sind, ohne genau zu erfahren, wovon die Erlaubniserteilung abhängt. Will das jetzt nicht vertiefen oder auf Ariva anwenden, nicht dass ich am Ende noch den Grinch oder sogar dich als "Gehilfen" wahrnehme, die mir vom Schloß zugeteilt worden sind. Das wäre dann doch eine Wahnvorstellung. |