Es geht um das Schmähgedicht des Satirikers Böhmermann , wegen ihrer damaligen Äußerungen droht Merkel nun eine Klage.
Wie rechtswidrig war das Eingreifen von Frau Merkel damals? Ich bin gespannt, ob siel eine Stellungnahme dazu abgibt, wenn nicht - droht ihr eine Klage. Darf eine Kanzlerin alles kommentieren ohne jegliche Kenntnis des vollständigen Sachverhalts? Bei Ariva wird man schon gesperrt, wenn man nicht die gesamte Quelle angibt, auf der man sich mit seinem geschrieben Kommentar beruft. Sperren kann man Frau Merkel nicht, aber ein Gericht könnte sie verurteilen, das wäre mal ein satirischer Spaß.
„ In einem Schreiben an das Kanzleramt wirft Böhmermanns Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz Frau Merkel vor, sie habe mit ihrer Kritik an dem Auftritt eine "juristische Bewertung des Werkes meines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt". Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung eingeleitet gewesen sei“.
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/...rkel-mit-klage/20283164.html |