Mir fehlt leider die Zeit, das Internet durchzusuchen, ob es irgend eine Grundsatzregel gibt, welche zeit in Frage kommt. Nach meiner Erinnerung hatte ich mal Schein, die um 13:00 Uhr bewertet wurden.
Normalerweise sollte der Emittent in seinem Prospekt eindeutige Angaben machen. Tut er aber nicht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Hab dir mal den Passus aus dem Emittentenprospekt herauskopiert. 2. Kommt es zu einer automatischen Ausübung des Optionsscheins und liegt der Schlussstand des Index am 28.03.2014 (Bewertungstag) über 9.450 Index-Punkten (Basispreis), erhält der Anleger den mit 0,01 (Bezugsverhältnis) multiplizierten Betrag, um den der Schlussstand des Index am 28.03.2014 (Referenzpreis) 9.450 Index-Punkte (Basispreis) übersteigt. Der Schlusstand des Index (DAX) wird in der Tat um 17:30 Uhr bestimmt. Tut mir leid, wenn ich nicht helfen konnte. |