1 Mal Arschloch sagen kann 1500 Euro kosten

Seite 1 von 1
neuester Beitrag:  23.12.15 11:19
eröffnet am: 22.12.15 23:05 von: satyr Anzahl Beiträge: 18
neuester Beitrag: 23.12.15 11:19 von: der boardaufpasser Leser gesamt: 4304
davon Heute: 1
bewertet mit 7 Sternen

22.12.15 23:05 #1 1 Mal Arschloch sagen kann 1500 Euro kosten
Ich denke wenn ich so rechne könnten hier manche schon am Hungertuch
nagen.

http://wahrer-wortwert.de/was-schimpfworte-kosten/
Es sagen da kann man sich noch rausreden.
Aber im Netz steht es geschrieben und das Netz vergisst nichts.
 
22.12.15 23:10 #2 Und schon wurde es gesagt
das Alleine macht noch keine 1500€
sondern das, "zu wem man das sagt"
z.B. zu einem Vertreter der staatliche Gewalt, dann kostet es mehr
und wenn mans zu einem Obdachlosen sagt, und es hört keiner...
dann kostet es nix!

So ungerecht ist die Welt!  
22.12.15 23:19 #3 Ein weit verbreiteter Irrtum "Beamtenbeleidigung"
gibt es nicht,Ist Unsinn das hätten die Beamten gerne.
Beleidigung ist Beleidigung fertig.  
23.12.15 08:30 #4 "fieses Miststück" ist einen Beleidigung??
Fühlt sich denn nicht ein jeder schon durch die Anwesenheit anderer beleidigt...
Wieviel kann man denn da verlangen?  
23.12.15 08:37 #5 Jubelperser Beleidigung?
was kostet das?

In diesem Zusammenhang -> Gutmensch?  
23.12.15 08:52 #6 Also ich find
"fieses Miststück" und "Bei Dir piept´s wohl" verhältnismäßig teuer. "Blödes Schwein" scheint mir dagegen ein gutes Preis/Leistungsverhältnis zu haben.  
23.12.15 09:07 #7 @Satyr
So ein "Ar......." kann noch viel teurer sein! So wurde der ehemalige Kapitän des FC Bayern München, Stefan Effenberg, 2003 zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verurteilt, weil er einen Polizisten bei einer Polizeikontrolle so bezeichnet hatte.

Ansonsten ist es richtig, dass es im Strafrecht keine "Beamtenbeleidigung" gibt.

Interessant ist sicher auch, was als Beleidigung gilt und was nicht!

So entschied das Gericht, dass die Bezeichnung „durchgeknallter Staatsanwalt“ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und damit keine Beleidigung darstellt (AZ: 1 BvR 2272/04).

Ob hier wohl der Richter den Herrn Staatsanwalt näher kannte? ;-)  
23.12.15 10:00 #8 007 Das mit Effenberg spielt keine Rolle
Weil die Höhe der Strafe wird nach dem Einkommen festgesetzt.
Zahlt jemand der Millionen Verdient nur 1500 Euro für das Arschloch,wirkt
das nicht abschreckend.  
23.12.15 10:14 #9 Das sollen sich einige mal überlegen
die hier wie die Axt im Walde unterwegs sind. Ein Beleidigung so wie A........ch an eine ID gerichtet, die man zudem kennt, ist eben ein Straftatbestand. Da kann einem auch ein Staatsanwalt nicht retten.
-----------
Zu Risiken und Nebenwirkungen zum Urheberrecht
fragen sie JP,oder tragen den Anwalt zum Apotheker
23.12.15 10:18 #10 Und wenn man z.B. sagt
"Du vom Schließmuskel umgebenes Nichts!"?
-----------
Killing in the name of god is no demand of any religion - but a false pretense for inhumanity.
23.12.15 10:20 #11 Sonst Hammer keiner Probleme ?
23.12.15 10:27 #12 @Börsenfan mir ging es darum mal denen
die hier dauernd nach dem Staatsanwalt schreien und offentsichtlich
keine Ahnung haben vom Rechtssystem ,zu zeigen wie und wann
der Staatsanwalt einschreiten kann.
Und was es kostet,  
23.12.15 10:30 #13 Staatsanwälte
sind doch auch nur Menschen. Lasst ihnen doch bitte jetzt erst einmal ein besinnliches Weihnachtsfest.  
23.12.15 11:03 #14 jetzt wissen zumindest einige
dass das Strafmass nach dem Einkommen festgelegt wird
und sie ruhig weiter beleidigen können.
-----------
Ein Optimist kauft Gold und Silber, ein Pessimist Konserven.
23.12.15 11:06 #15 Jau
Die nix haben wollen auch immer am meisten verteilen.
-----------
Zu Risiken und Nebenwirkungen zum Urheberrecht
fragen sie JP,oder tragen den Anwalt zum Apotheker
23.12.15 11:15 #16 Es gibt viele die bestreiten alles
ausser ihren Lebensunterhalt besonders hier im Board
-----------
Ein Optimist kauft Gold und Silber, ein Pessimist Konserven.
23.12.15 11:18 #17 #14 u.15 auch das geht nicht unendlich lang,
denn irgendwann (wenn auf Dauer zahlungsunfähig) wird eine neue Bleibe verordnet, und die sieht von Außen so aus:
http://www.play3.de/wp-content/uploads/2009/06/prisoner.jpg



 
23.12.15 11:19 #18 #17 sorry, war von Innen. Hier das richtige:
Antwort einfügen - nach oben
Lesezeichen mit Kommentar auf diesen Thread setzen: