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Renten: Rückendeckung für Mario Draghis Ankaufprogramm, EU-Kommission öffnet Hintertürchen für Schuldensünder
16.01.15 16:14
Baader Bank
Unterschleissheim (www.anleihencheck.de) - Für den Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB) hätte das Resümee kaum besser ausfallen können: Die EZB darf nach Ansicht des Generalanwalts am EU-Gerichtshof grundsätzlich Staatsanleihen von Krisenländern kaufen, so Klaus Stopp, Leiter der Skontroführung Renten bei der Baader Bank.
Ein entsprechendes Programm der Notenbank sei rechtmäßig, habe Generalanwalt Cruz Villalón in Luxemburg verlauten lassen - vorausgesetzt, die EZB könne zum einen solche Käufe gut begründen und zum anderen müssten sie verhältnismäßig sein. Dem Gutachten werde mit Blick auf das im Herbst anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine vorentscheidende Bedeutung beigemessen.
Für EZB-Chef Draghi komme die Veröffentlichung wie gerufen. Denn bereits in der kommenden Woche, am 22. Januar, werde der EZB-Rat möglicherweise über neue Anti-Krisen-Maßnahmen, darunter gegebenenfalls auch ein Ankaufprogramm für Staatsanleihen, entscheiden. Zumindest sei es denkbar, dass mit Blick auf das frühestens im April zu erwartende EuGH-Urteil ein Vorratsbeschluss gefasst werde.
Laut EU-Gutachter Villalón müsse ein mögliches Programm der EZB bestimmte Regeln befolgen. So gelte das Verbot der monetären Finanzierung. Das heiße, die EZB dürfe mit solchen Maßnahmen nicht die Haushalte der Euro-Staaten mittels der Notenpresse finanzieren. Außerdem gelte es, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Zudem, so Villalóns Forderung, müsse sich die EZB aus den Reformprogrammen der betroffenen Staaten heraushalten.
Dass die EZB kreativ genug sein werde, ihr Handeln, wie von dem Gutachter gefordert, genau zu begründen, sei nicht zu bezweifeln. Festzuhalten bleibe aber, dass der Gutachter damit zu einem anderen Schluss komme wie das Bundesverfassungsgericht, das im Februar 2014 entschieden habe, die EZB habe mit ihrem OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions") ihre Kompetenzen überschritten, auch wenn dieses noch nicht in die Praxis umgesetzt worden sei.
Dass die EZB aber im Kampf gegen die zu niedrige Inflation zu Staatsanleihekäufen bereit sei, habe Mario Draghi in dieser Woche einmal mehr versichert. "Alle Mitglieder des Rates der Europäischen Zentralbank sind entschlossen, unserem Mandat gerecht zu werden", habe Draghi gegenüber der Wochenzeitung "Die Zeit" gesagt. Natürlich gebe es Differenzen darüber, wie das geschehen solle. Aber es sei nicht so, dass man unendlich viele Möglichkeiten hätte, habe der EZB-Chef der Wochenzeitung gesagt - wohlgemerkt vor Veröffentlichung des Gutachter-Urteils.
Die EU-Kommission öffne Defizitsündern ein Hintertürchen, indem sie Ländern wie Frankreich oder Spanien unter ganz bestimmten Bedingungen mehr Spielraum beim Sparen ermögliche. Sofern Staaten mit einem überhöhten Defizit von mehr als 3% einen glaubwürdigen Reformplan auf den Tisch legen würden, könne die EU-Behörde ihnen mehr Zeit einräumen, um die Finanzen in den Griff zu bekommen. Man könnte aber auch sagen, dann würden sämtliche Augen zugedrückt.
Die Regeln des Euro-Stabilitätspakts würden nicht geändert, sondern nur flexibler ausgelegt, habe Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker versichert, der das neue Angebot nicht als "Blankoscheck" verstanden wissen wolle. Ob Paris das Angebot mit den konkreten Reformzusagen annehme, sei bisher offen.
Brüssel habe zuvor den teilweise hochverschuldeten Euro-Ländern Frankreich, Italien und Belgien ein Ultimatum gestellt und bis März Zeit gegeben, ihre Budgets in Ordnung zu bringen. Der Fall Frankreich sei deshalb besonders delikat, weil das Land von der EU schon zweimal mehr Zeit zum Reduzieren des überhöhten Defizits erhalten habe. Noch drohe in letzter Konsequenz eine Geldstrafe in Milliardenhöhe.
Indessen habe Juncker noch einmal die Trommel für sein milliardenschweres Wachstumspaket gerührt, das in den nächsten drei Jahren neue Investitionen von mindestens 315 Mrd. EUR anschieben solle. Juncker habe die EU-Staaten dazu aufgerufen, eigenes Geld in den Investitionstopf einzuzahlen, um ihren Beitrag für diesen strategischen Investitionsfonds zu leisten. Um dem "Spendenaufruf" nachzukommen, biete die Kommission den 28 EU-Mitgliedstaaten Anreize zum Mitmachen. So wolle Brüssel Geld-Beiträge aus den Hauptstädten beim Beurteilen von Defiziten und Schulden komplett ausblenden.
Der Topf im geplanten Umfang von 21 Mrd. EUR werde bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) angesiedelt und solle bis Juni stehen. Damit hoffe Juncker, Investitionen von insgesamt 315 Mrd. EUR auszulösen, was Kritiker bereits als die seltsame Geldvermehrung des Jean-Claude Juncker ansehen würden.
Die Kommission habe nun konkrete Gesetzesvorschläge vorgelegt. Das Europaparlament und der EU-Ministerrat, in dem die Staaten vertreten seien, müssten dem Vorhaben im Detail noch zustimmen.
Die Talfahrt sei rasant. Noch vor einem Jahr habe ein Euro rund 1,40 US-Dollar gekostet. Mittlerweile sei die Gemeinschaftswährung auf rund 1,1770 Dollar gesunken und habe damit ca. 15% ihres Werts eingebüßt. Das Ganze komme einem Konjunkturprogramm für die Eurozone gleich, das allen Mitgliedsländern zugute komme. Einzig Griechenland sei wegen kaum vorhandener Exporte wenig betroffen.
Erst recht für Unternehmen, die in Dollar abrechnen würden, deren Kosten aber in Euro anfallen würden, entpuppe sich die Entwicklung als Segen. Natürlich könnte das Ganze auch gewisse Nebenwirkungen haben - und zwar dann, wenn Unternehmen bei ihren Bemühungen, neue Märkte zu erschließen, das süße Gift der günstigen Wechselkurse dazu nutzen würden, große Preiszugeständnisse zu machen. Schließlich seien Wechselkurse volatil und Abwertungsphasen in der Regel endlich. So könnte manches Unternehmen, das zu hohe Preiszugeständnisse gemacht habe, bei einem wieder steigenden Euro-Kurs auf die Nase fallen.
Eigentlich hätten die Analysten es erst für 2015 erwartet, aber durch diverse Sondereffekte habe Finanzminister Schäuble das Kunststück schon ein Jahr früher geschafft, die schwarze Null im Bundeshaushalt. Nach 1969 sei es endlich wieder soweit gewesen. Der ausgeglichene Haushalt der Bundesrepublik Deutschland sei vollbracht gewesen und die Politiker der unterschiedlichen Parteien hätten auch unterschiedliche Meinungen dazu.
Sicherlich stelle dies in Zeiten ausufernder Haushaltslöcher rund um den Globus eine vertrauensbildende Maßnahme dar, aber auch nicht mehr. Die Gründe, warum das Ziel schon 2014 erreicht worden sei, seien vielfältig. Neben historisch niedrigen Refinanzierungskosten und höheren Steuereinnahmen seien es nicht zuletzt die Sondereffekte aus der Atomsteuer gewesen, die für diese Überraschung gesorgt hätten.
Dass auch an der einen oder anderen Stelle bei den Ausgaben geknausert worden sei, solle allerdings nicht unerwähnt bleiben. So würden viele Investitionen in die Zukunft des Landes, wie zum Beispiel in die Bildung, nicht getätigt oder auch Gelder für Infrastrukturprojekte nicht ausgezahlt. Somit sei die jetzige Erfolgsmeldung sicherlich eine "Anleihe" auf die Haushaltssituation zukünftiger Generationen.
Oppositionspolitiker würden die schwarze Null in der Art relativieren, dass sie der amtierenden Bundesregierung Glück attestieren und zugleich auch vorwerfen würden, Schulden in Schattenhaushalten zu verstecken. Dies sei sicherlich nicht vollständig von der Hand zu weisen, aber dennoch sollte man dann nicht dazu übergehen und gleichzeitig weitere Ausgaben und Steuer-Entlastungen für alle zu fordern. Dann sollte man auch konsequenterweise an die nachfolgenden Generationen denken und Kontinuität walten lassen!
Ob sich das Blatt schon bald wenden werde, entscheide sich nicht zuletzt an einer Forderung Griechenlands. So solle Deutschland nach Recherchen des griechischen Rechnungshofs noch Schulden gegenüber Athen in Höhe von 11 Mrd. EUR - aus einer Zwangsanleihe während des Zweiten Weltkriegs - haben. Dabei könnte es sich zwar um Wahlkampf-Getöse handeln, aber dennoch sei die Frage erlaubt, ob ein solcher Umgang mit Deutschland angemessen sei.
Langsam nehme der Primärmarkt wieder Fahrt auf und somit passe der Auftritt der für die Finanzierung zuständigen Tochterunternehmen zweier deutscher Automobilkonzerne gut ins Bild.
Zum einem habe Volkswagen eine Anleihe (ISIN XS1167644407 / WKN A1ZUTN) im Volumen von 1 Mrd. EUR mit einem Kupon von 0,875% und einer Endfälligkeit in 01/2023 emittiert. Der Emissionskurs von 99,082% habe einem Spread von +40 bps über Mid Swap entsprochen. Die zweite VW-Anleihe (ISIN XS1167667283 / WKN A1ZUTM), die am 16.01.2030 endfällig und ebenfalls 1 Mrd. EUR schwer sei, sei mit einem Kupon von 1,625% begeben worden. Der Kurs von 98,988% sei einem Emissionsspread von +65 bps über Mid Swap gleichgekommen.
Aber auch BMW habe zwei Anleihen im Volumen von jeweils 750 Mio. EUR aufgelegt. Die erste Tranche (ISIN XS1168971213 / WKN A1ZUTX) werde jährlich mit 0,5% verzinst und sei am 21.01.2020 endfällig. Der Emissionskurs von 99,98% habe einem Spread von +15 bps über Mid Swap entsprochen. Die zweite Tranche (ISIN XS1168962063 / WKN A1ZUTY) hingegen sei am 21.01.2025 zur Rückzahlung fällig und verfüge über einen jährlichen Kupon von 1%. Der Kurs von 99,208% sei einem Emissionsspread von +30 bps über Mid Swap gleichgekommen.
Alle vier Gattungen seien nicht zuletzt im Hinblick auf eine erhoffte Nachfrage seitens der Privatanleger mit einer Mindeststückelung von nominal 1.000,-- EUR begeben worden.
Des Weiteren habe Evonik mittels einer Anleihe bis 1/2023 (ISIN XS1170787797 / WKN A14J1H) 750 Mio. EUR zu jährlich 1% aufgenommen. Begeben worden sei die Anleihe bei einem Emissionsspread von +53 bps über Mid Swap, was einem Kurs von 99,337% entsprochen habe. Im gleichen Volumen habe sich das luxemburgische Bergbauunternehmen Arcelormittal bis zum Januar 2022 refinanziert. Jährlich müssten bei dieser Anleihe (ISIN XS1167308128 / WKN A1ZUTW) allerdings Zinsen von 3,125% gezahlt werden. Der Emissionskurs von 99,734% komme einem Spread von +265 bps über Mid Swap gleich.
Die Bundesliga befinde sich aktuell noch in der Winterpause, aber dennoch werde nicht zuletzt wegen der Wahl zum Weltfußballer bereits jetzt schon wieder rege über Fußball diskutiert. Das Ergebnis habe nicht wirklich überrascht und sei eher erwartungsgemäß ausgefallen.
Doch Diskussionen und Überraschungen würden täglich das aktuelle Börsengeschehen beherrschen. So hätten Themen wie die Entwicklung des Rohölpreises, die Diskussion um "Grexit" sowie auch mögliche Staatsanleihekäufe durch die EZB nicht unbedingt für Stabilität, sondern eher für volatile Märkte gesorgt. Deshalb habe das Sorgenbarometer mit Erfolg Schwung aufgenommen, um neue Höchstmarken zu erklimmen. Der März-Kontrakt sei bis auf 157,41% gestiegen und habe damit die in der Vorwoche erzielte Bestmarke von 157,26% verbessert. Somit verharre auch die zehnjährige Bundrendite auf ihrem Rekordtief von 0,42%.
In solch volatilen Marktphasen sei die Charttechnik eine gute und oft auch die einzige Orientierungshilfe. Das neue Kontrakthoch bei 157,41% sei nun die Marke, die es zu schlagen gelte und bilde somit den einzigen nennenswerten Widerstand. Der Blick in die andere Richtung offenbare den Analysten eine Unterstützung bei 156,50% respektive bei 156,10%, dem Tief vom 9. Januar 2015.
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Die hier wiedergegebenen Informationen wurden von uns sorgfältig zusammengestellt und beruhen zum Teil auf allgemein zugänglichen Quellen und Daten Dritter, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Gewähr übernehmen können. Sie stellen eine Übersicht und Zusammenfassung ausgewählter Meldungen und Zahlen dar. Die Informationen stellen keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung und keine Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung dar.
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Es wird keine Gewähr für die Geeignetheit und Angemessenheit der dargestellten Finanzinstrumente sowie, für die wirtschaftlichen und steuerlichen Konsequenzen einer Anlage in den dargestellten Finanzinstrumenten und für dessen zukünftige Wertentwicklung übernommen. Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Bitte beachten Sie, dass Aussagen über zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen grundsätzlich auf Annahmen und Einschätzungen basieren, die sich im Zeitablauf als nicht zutreffend erweisen können. Es wird daher dringend geraten, unabhängigen Rat von Anlage- und Steuerberatern einzuholen.
Durch das Bereitstellen dieser Informationen wird der Empfänger weder zum Kunden der Baader Bank AG, noch entstehen der Baader Bank AG dadurch irgendwelche Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten dem Empfänger gegenüber, insbesondere kommt kein Auskunftsvertrag zwischen der Baader Bank AG und dem Empfänger dieser Informationen zustande.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Baader Bank an fünf deutschen Börsen als Skontroführer tätig ist und es möglich ist, dass das Institut in den beschriebenen Anlageinstrumenten eigene Positionen hält. Dieser Aspekt kann Einfluss auf die Informationen haben. Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in dem Dokument "Umgang mit Interessenkonflikten bei der Baader Bank Aktiengesellschaft" das Sie unter www.baaderbank.de abrufen können.
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Copyright ©: Veröffentlicht von Baader Bank AG, Weihenstephaner Straße 4, 85716 Unterschleißheim, Deutschland.
Baader Bank AG ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptgeschäftssitz in München. Baader Bank AG ist beim Amtsgericht in München unter der Nummer HRB 121537 eingetragen und wird beaufsichtigt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main und Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer von Baader Bank AG ist DE 114123893.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Dr. Horst Schiessl. Die Mitglieder des Vorstands sind Uto Baader (Vorsitzender), Nico Baader und Dieter Brichmann. (16.01.2015/alc/a/a)
Ein entsprechendes Programm der Notenbank sei rechtmäßig, habe Generalanwalt Cruz Villalón in Luxemburg verlauten lassen - vorausgesetzt, die EZB könne zum einen solche Käufe gut begründen und zum anderen müssten sie verhältnismäßig sein. Dem Gutachten werde mit Blick auf das im Herbst anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine vorentscheidende Bedeutung beigemessen.
Für EZB-Chef Draghi komme die Veröffentlichung wie gerufen. Denn bereits in der kommenden Woche, am 22. Januar, werde der EZB-Rat möglicherweise über neue Anti-Krisen-Maßnahmen, darunter gegebenenfalls auch ein Ankaufprogramm für Staatsanleihen, entscheiden. Zumindest sei es denkbar, dass mit Blick auf das frühestens im April zu erwartende EuGH-Urteil ein Vorratsbeschluss gefasst werde.
Laut EU-Gutachter Villalón müsse ein mögliches Programm der EZB bestimmte Regeln befolgen. So gelte das Verbot der monetären Finanzierung. Das heiße, die EZB dürfe mit solchen Maßnahmen nicht die Haushalte der Euro-Staaten mittels der Notenpresse finanzieren. Außerdem gelte es, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Zudem, so Villalóns Forderung, müsse sich die EZB aus den Reformprogrammen der betroffenen Staaten heraushalten.
Dass die EZB kreativ genug sein werde, ihr Handeln, wie von dem Gutachter gefordert, genau zu begründen, sei nicht zu bezweifeln. Festzuhalten bleibe aber, dass der Gutachter damit zu einem anderen Schluss komme wie das Bundesverfassungsgericht, das im Februar 2014 entschieden habe, die EZB habe mit ihrem OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions") ihre Kompetenzen überschritten, auch wenn dieses noch nicht in die Praxis umgesetzt worden sei.
Dass die EZB aber im Kampf gegen die zu niedrige Inflation zu Staatsanleihekäufen bereit sei, habe Mario Draghi in dieser Woche einmal mehr versichert. "Alle Mitglieder des Rates der Europäischen Zentralbank sind entschlossen, unserem Mandat gerecht zu werden", habe Draghi gegenüber der Wochenzeitung "Die Zeit" gesagt. Natürlich gebe es Differenzen darüber, wie das geschehen solle. Aber es sei nicht so, dass man unendlich viele Möglichkeiten hätte, habe der EZB-Chef der Wochenzeitung gesagt - wohlgemerkt vor Veröffentlichung des Gutachter-Urteils.
Die EU-Kommission öffne Defizitsündern ein Hintertürchen, indem sie Ländern wie Frankreich oder Spanien unter ganz bestimmten Bedingungen mehr Spielraum beim Sparen ermögliche. Sofern Staaten mit einem überhöhten Defizit von mehr als 3% einen glaubwürdigen Reformplan auf den Tisch legen würden, könne die EU-Behörde ihnen mehr Zeit einräumen, um die Finanzen in den Griff zu bekommen. Man könnte aber auch sagen, dann würden sämtliche Augen zugedrückt.
Die Regeln des Euro-Stabilitätspakts würden nicht geändert, sondern nur flexibler ausgelegt, habe Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker versichert, der das neue Angebot nicht als "Blankoscheck" verstanden wissen wolle. Ob Paris das Angebot mit den konkreten Reformzusagen annehme, sei bisher offen.
Brüssel habe zuvor den teilweise hochverschuldeten Euro-Ländern Frankreich, Italien und Belgien ein Ultimatum gestellt und bis März Zeit gegeben, ihre Budgets in Ordnung zu bringen. Der Fall Frankreich sei deshalb besonders delikat, weil das Land von der EU schon zweimal mehr Zeit zum Reduzieren des überhöhten Defizits erhalten habe. Noch drohe in letzter Konsequenz eine Geldstrafe in Milliardenhöhe.
Indessen habe Juncker noch einmal die Trommel für sein milliardenschweres Wachstumspaket gerührt, das in den nächsten drei Jahren neue Investitionen von mindestens 315 Mrd. EUR anschieben solle. Juncker habe die EU-Staaten dazu aufgerufen, eigenes Geld in den Investitionstopf einzuzahlen, um ihren Beitrag für diesen strategischen Investitionsfonds zu leisten. Um dem "Spendenaufruf" nachzukommen, biete die Kommission den 28 EU-Mitgliedstaaten Anreize zum Mitmachen. So wolle Brüssel Geld-Beiträge aus den Hauptstädten beim Beurteilen von Defiziten und Schulden komplett ausblenden.
Der Topf im geplanten Umfang von 21 Mrd. EUR werde bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) angesiedelt und solle bis Juni stehen. Damit hoffe Juncker, Investitionen von insgesamt 315 Mrd. EUR auszulösen, was Kritiker bereits als die seltsame Geldvermehrung des Jean-Claude Juncker ansehen würden.
Die Kommission habe nun konkrete Gesetzesvorschläge vorgelegt. Das Europaparlament und der EU-Ministerrat, in dem die Staaten vertreten seien, müssten dem Vorhaben im Detail noch zustimmen.
Die Talfahrt sei rasant. Noch vor einem Jahr habe ein Euro rund 1,40 US-Dollar gekostet. Mittlerweile sei die Gemeinschaftswährung auf rund 1,1770 Dollar gesunken und habe damit ca. 15% ihres Werts eingebüßt. Das Ganze komme einem Konjunkturprogramm für die Eurozone gleich, das allen Mitgliedsländern zugute komme. Einzig Griechenland sei wegen kaum vorhandener Exporte wenig betroffen.
Erst recht für Unternehmen, die in Dollar abrechnen würden, deren Kosten aber in Euro anfallen würden, entpuppe sich die Entwicklung als Segen. Natürlich könnte das Ganze auch gewisse Nebenwirkungen haben - und zwar dann, wenn Unternehmen bei ihren Bemühungen, neue Märkte zu erschließen, das süße Gift der günstigen Wechselkurse dazu nutzen würden, große Preiszugeständnisse zu machen. Schließlich seien Wechselkurse volatil und Abwertungsphasen in der Regel endlich. So könnte manches Unternehmen, das zu hohe Preiszugeständnisse gemacht habe, bei einem wieder steigenden Euro-Kurs auf die Nase fallen.
Eigentlich hätten die Analysten es erst für 2015 erwartet, aber durch diverse Sondereffekte habe Finanzminister Schäuble das Kunststück schon ein Jahr früher geschafft, die schwarze Null im Bundeshaushalt. Nach 1969 sei es endlich wieder soweit gewesen. Der ausgeglichene Haushalt der Bundesrepublik Deutschland sei vollbracht gewesen und die Politiker der unterschiedlichen Parteien hätten auch unterschiedliche Meinungen dazu.
Sicherlich stelle dies in Zeiten ausufernder Haushaltslöcher rund um den Globus eine vertrauensbildende Maßnahme dar, aber auch nicht mehr. Die Gründe, warum das Ziel schon 2014 erreicht worden sei, seien vielfältig. Neben historisch niedrigen Refinanzierungskosten und höheren Steuereinnahmen seien es nicht zuletzt die Sondereffekte aus der Atomsteuer gewesen, die für diese Überraschung gesorgt hätten.
Dass auch an der einen oder anderen Stelle bei den Ausgaben geknausert worden sei, solle allerdings nicht unerwähnt bleiben. So würden viele Investitionen in die Zukunft des Landes, wie zum Beispiel in die Bildung, nicht getätigt oder auch Gelder für Infrastrukturprojekte nicht ausgezahlt. Somit sei die jetzige Erfolgsmeldung sicherlich eine "Anleihe" auf die Haushaltssituation zukünftiger Generationen.
Oppositionspolitiker würden die schwarze Null in der Art relativieren, dass sie der amtierenden Bundesregierung Glück attestieren und zugleich auch vorwerfen würden, Schulden in Schattenhaushalten zu verstecken. Dies sei sicherlich nicht vollständig von der Hand zu weisen, aber dennoch sollte man dann nicht dazu übergehen und gleichzeitig weitere Ausgaben und Steuer-Entlastungen für alle zu fordern. Dann sollte man auch konsequenterweise an die nachfolgenden Generationen denken und Kontinuität walten lassen!
Langsam nehme der Primärmarkt wieder Fahrt auf und somit passe der Auftritt der für die Finanzierung zuständigen Tochterunternehmen zweier deutscher Automobilkonzerne gut ins Bild.
Zum einem habe Volkswagen eine Anleihe (ISIN XS1167644407 / WKN A1ZUTN) im Volumen von 1 Mrd. EUR mit einem Kupon von 0,875% und einer Endfälligkeit in 01/2023 emittiert. Der Emissionskurs von 99,082% habe einem Spread von +40 bps über Mid Swap entsprochen. Die zweite VW-Anleihe (ISIN XS1167667283 / WKN A1ZUTM), die am 16.01.2030 endfällig und ebenfalls 1 Mrd. EUR schwer sei, sei mit einem Kupon von 1,625% begeben worden. Der Kurs von 98,988% sei einem Emissionsspread von +65 bps über Mid Swap gleichgekommen.
Aber auch BMW habe zwei Anleihen im Volumen von jeweils 750 Mio. EUR aufgelegt. Die erste Tranche (ISIN XS1168971213 / WKN A1ZUTX) werde jährlich mit 0,5% verzinst und sei am 21.01.2020 endfällig. Der Emissionskurs von 99,98% habe einem Spread von +15 bps über Mid Swap entsprochen. Die zweite Tranche (ISIN XS1168962063 / WKN A1ZUTY) hingegen sei am 21.01.2025 zur Rückzahlung fällig und verfüge über einen jährlichen Kupon von 1%. Der Kurs von 99,208% sei einem Emissionsspread von +30 bps über Mid Swap gleichgekommen.
Alle vier Gattungen seien nicht zuletzt im Hinblick auf eine erhoffte Nachfrage seitens der Privatanleger mit einer Mindeststückelung von nominal 1.000,-- EUR begeben worden.
Des Weiteren habe Evonik mittels einer Anleihe bis 1/2023 (ISIN XS1170787797 / WKN A14J1H) 750 Mio. EUR zu jährlich 1% aufgenommen. Begeben worden sei die Anleihe bei einem Emissionsspread von +53 bps über Mid Swap, was einem Kurs von 99,337% entsprochen habe. Im gleichen Volumen habe sich das luxemburgische Bergbauunternehmen Arcelormittal bis zum Januar 2022 refinanziert. Jährlich müssten bei dieser Anleihe (ISIN XS1167308128 / WKN A1ZUTW) allerdings Zinsen von 3,125% gezahlt werden. Der Emissionskurs von 99,734% komme einem Spread von +265 bps über Mid Swap gleich.
Die Bundesliga befinde sich aktuell noch in der Winterpause, aber dennoch werde nicht zuletzt wegen der Wahl zum Weltfußballer bereits jetzt schon wieder rege über Fußball diskutiert. Das Ergebnis habe nicht wirklich überrascht und sei eher erwartungsgemäß ausgefallen.
Doch Diskussionen und Überraschungen würden täglich das aktuelle Börsengeschehen beherrschen. So hätten Themen wie die Entwicklung des Rohölpreises, die Diskussion um "Grexit" sowie auch mögliche Staatsanleihekäufe durch die EZB nicht unbedingt für Stabilität, sondern eher für volatile Märkte gesorgt. Deshalb habe das Sorgenbarometer mit Erfolg Schwung aufgenommen, um neue Höchstmarken zu erklimmen. Der März-Kontrakt sei bis auf 157,41% gestiegen und habe damit die in der Vorwoche erzielte Bestmarke von 157,26% verbessert. Somit verharre auch die zehnjährige Bundrendite auf ihrem Rekordtief von 0,42%.
In solch volatilen Marktphasen sei die Charttechnik eine gute und oft auch die einzige Orientierungshilfe. Das neue Kontrakthoch bei 157,41% sei nun die Marke, die es zu schlagen gelte und bilde somit den einzigen nennenswerten Widerstand. Der Blick in die andere Richtung offenbare den Analysten eine Unterstützung bei 156,50% respektive bei 156,10%, dem Tief vom 9. Januar 2015.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Baader Bank an fünf deutschen Börsen als Skontroführer tätig ist und es möglich ist, dass das Institut in den beschriebenen Anlageinstrumenten eigene Positionen hält. Dieser Aspekt kann Einfluss auf die Informationen haben. Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in dem Dokument "Umgang mit Interessenkonflikten bei der Baader Bank Aktiengesellschaft" das Sie unter www.baaderbank.de abrufen können.
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