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Niedrigzinsumfeld und die Reaktion der Versorgungswerke


26.01.22 10:00
apoBank

Düsseldorf (www.anleihencheck.de) - Das anhaltende Niedrigzinsumfeld setzt nahezu alle verpflichtungsorientierten Anleger*innen unter Druck, so die Analysten der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank).

Sowohl Aktiv- als auch Passivseite der Bilanz befänden sich im Sog niedriger bzw. auf niedrigem Niveau stagnierender Zinsen. Auf der Aktivseite der Versicherungsbilanz werde es zunehmend schwieriger, die notwendigen Kapitalerträge zu erzielen, um den Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen nachzukommen. Auf der Passivseite würden die Absenkungen von Rechnungszinsen bei neuen Verträgen dazu führen, dass langfristig zukünftige Leistungsversprechen an Versicherungsnehmer*innen geschmälert würden und die Versicherung an Attraktivität verliere. Der Zinsdruck sei somit auch hier deutlich zu spüren und erhöhe den Wettbewerbsdruck.

Das gelte auch für Versorgungswerke. Ein Vergleich des mittleren Rechnungszinses der Versorgungswerke mit dem zehnjährigen Euro Midswap verdeutliche, dass dieser seit 2008 dauerhaft unterhalb des mittleren Rechnungszinses liege und weiterhin auf niedrigstem Niveau verharre. Die Schere habe sich dabei im Laufe der Zeit deutlich geöffnet. Während der Midswap per Ende 2020 negativ sei, liege der mittlere Rechnungszins nach wie vor bei über drei Prozent. Weitere Staatsverschuldungen angesichts von Corona sowie politische Unsicherheiten wie schwelende Handelskonflikte würden eine Erholung des Zinsniveaus erschweren.

Die genauere Betrachtung der Rechnungszinsen von 70 Versorgungswerken in Deutschland im Jahr 2020 zeige, dass 47 und damit mehr als die Hälfte einen Rechnungszins von drei Prozent oder höher ausweisen würden. Nur bei ungefähr einem Drittel liege der Rechnungszins bereits unter dieser Marke.

Ein Rechnungszinsniveau weit über dem aktuellen Marktzins führe dazu, dass die benötigte Rendite nur sehr schwer oder durch das Eingehen höherer Risiken erzielt werden könne. Dadurch entstehe die Gefahr, dass die Leistungszusagen mit einem höheren Rechnungszins verzinst würden als die Kapitalanlagen an Verzinsung generieren könnten. Somit könne eine Senkung der Rechnungszinsen bei ausreichenden Reserven zielführend sein, um die drohende Lücke zu schließen.

Werde der Rechnungszins gesenkt, entstehe häufig eine Diskussion um die Behandlung bereits bestehender und neuer Tarife bzw. von bereits gezahlten und zukünftigen Beiträgen, kurz gesagt um die Generationengerechtigkeit. In der Regel beziehe sich die Maßnahme auf die Verzinsung neuer Tarife oder zukünftiger Beiträge. Die bestehenden Tarife und bereits erworbene Anwartschaften aus schon geleisteten Beitragszahlungen der Versicherungsnehmer*innen hingegen würden weiterhin mit dem bisherigen Rechnungszins verzinst. Der dadurch entstehende Mischzins auf den gesamten Bestand könne also weiterhin deutlich über dem aktuellen abgesenkten Rechnungszins liegen.

Eine weitere Absenkung der Rechnungszinsen sei aufgrund der teilweise noch hohen Rechnungszinsannahmen im Vergleich zum Marktzins in den nächsten Jahren denkbar, würde jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Passivseite der Bilanz mit sich bringen. Diese werde maßgeblich geprägt von der Deckungsrückstellung, die den in der Bilanz angesetzten Wert der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen darstelle.

Grundlage für die anzusetzenden Deckungsrückstellungen, deren zukünftige Höhe unsicher sei, würden die vom Aktuar genutzten Rechnungsgrundlagen, die Finanzierungsmethode sowie die getroffenen Annahmen hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen bilden. Hierzu würden z.B. die Annahmen zum Neuzugang und deren Beitragshöhe gehören. Je nach verwendeter Grundlage könnten somit Überschüsse erwirtschaftet werden, die über die benötigten Mittel hinaus die Rücklagen stärken könnten.

Die Höhe der Deckungsrückstellungen spiegele zum einem die Anzahl der Versicherten und die Höhe der Versicherungssummen wider, zum anderem könnten hohe Deckungsrückstellungen auch ein Indiz für eine vorsichtige Bewertung hinsichtlich der gewählten Parameter der zukünftigen Versicherungsleistungen sein. Eine Absenkung des Rechnungszinses würde somit zu höheren Deckungsrückstellungen führen, die die Passivseite der Bilanz belasten würden. Dadurch ergebe sich gleichzeitig eine höhere absolute Solvabilitätskapitalanforderung.

Ein aktives Asset-Liability-Management helfe bei der Frage der unmittelbaren und längerfristigen Auswirkungen einer Rechnungszinsabsenkung und berücksichtige bei der Auswahl alternativer Renditequellen auch die Passivseite der Bilanz. Im Vordergrund stehe hierbei die Sicherheit, die Leistungszusagen nachhaltig finanzieren zu können. Eventuelle Anpassungen auf der Passivseite könnten mit einer ALM-Studie identifiziert, Handlungsmöglichkeiten abgeleitet und deren Auswirkungen langfristig gesteuert werden. Dadurch werde neben der Aktiv- eine optimale Steuerung der Passivseite erreicht. (26.01.2022/alc/a/a)