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11.05.17 16:45
Rickmers-Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig - 2. AGV am 01. Juni 2017 - Anleihenews

Brechen (www.anleihencheck.de) - Kein Beschluss möglich - die vom 8. bis 10. Mai 2017 abgehaltene Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger der Rickmers Holding AG ist aufgrund der deutlichen Unterschreitung des erforderlichen Quorums nicht beschlussfähig, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.

Aus diesem Grund werde die Rickmers Holding AG die Anleihegläubiger zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung (AGV) in Form einer Präsenzveranstaltung am 1. Juni 2017 einladen.

Nur 17,37 Prozent würden teilnehmen

Die erste AGV habe das erforderliche Quorum von mindestens der Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht. Insgesamt hätten an der Abstimmung Anleihegläubiger teilgenommen, die Schuldverschreibungen im Volumen von 47,763 Millionen Euro vertreten würden. Dies entspreche 17,37 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals, wodurch die Beschlussfähigkeit der Gläubigerabstimmung nicht gegeben sei, auch wenn die Mehrheit des teilnehmenden Anleihevolumens dem vorgeschlagenen Restrukturierungskonzept zugestimmt habe.
ANLEIHE CHECK: Die Rickmers-Anleihe 2013/18 (ISIN DE000A1TNA39 / WKN A1TNA3) habe ein Gesamtvolumen von 275 Millionen Euro und werde jährlich mit 8,875 Prozent verzinst. Die Anleihe laufe eigentlich bis Juni 2018, solle aber laut Sanierungskonzept um zehn Jahre verlängert werden. Der Anleihe-Kurs liege aktuell bei knapp 4,5 Prozent (Stand: 11.05.2017).

2. AGV am 01.06.2017

Rickmers fordere alle Anleihegläubiger auf, im Rahmen einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung in Form einer Präsenzveranstaltung am 1. Juni 2017 für das Restrukturierungskonzept zu stimmen. Hierzu werde die Rickmers Holding AG die Anleihegläubiger am 12. Mai 2017 einladen. In der zweiten AGV sollten die Beschlussvorschläge der Rickmers Holding AG zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sowie zu dessen Ermächtigung zur finalen Verhandlung und Umsetzung des Restrukturierungskonzepts für die Rickmers-Anleihe erneut zur Abstimmung gestellt werden.

INFO: Die zweite AGV werde einen Beschluss über die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters nur wirksam fassen können, wenn die Anwesenden mindestens 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten würden. Sollte dieses Quorum nicht erreicht werden oder sollten die Anleihegläubiger dem vorgeschlagenen Restrukturierungskonzept nicht mit einer qualifizierten Mehrheit (75 Prozent der teilnehmenden Stimmrechte) zustimmen, würde die geplante Sanierung voraussichtlich scheitern.

Weitere Informationen und Abstimmungsunterlagen für die zweite Gläubigerversammlung seien auf der Homepage der Rickmers Holding AG (http://www.rickmers.com) unter Investor Relations / Rickmers Anleihe ab dem 12. Mai 2017, 16:00 Uhr abrufbar.

Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (11.05.2017/alc/n/a)


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