Westerburg (www.anleihencheck.de) - Die heutige Präsenzversammlung (sog. Zweite Anleihegläubigerversammlung) der Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe 2013/2018 (ISIN DE000A1E8W96 / WKN A1E8W9) hat die beiden Beschlussgegenstände mit der jeweils erforderlichen Mehrheit angenommen, so MIFA (ISIN DE000A0B95Y8 / WKN A0B95Y) in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Demnach wurde die von der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG ("MIFA") vorgeschlagene One Square Advisory Services GmbH zum Gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt. Zudem wurde die One Square Advisory Services GmbH in ihrer Funktion als Gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger dazu ermächtigt und bevollmächtigt, der Stundung der aus der Anleihe am 12. August 2014 erstmals entstehenden Zinsansprüche und dem vorübergehenden Verzicht auf Kündigungsrechte zuzustimmen.
MIFA-Vorstand Dr. Stefan Weniger, als Chief Recovery Officer (CRO) federführend mit der Restrukturierung der MIFA betraut, kommentiert die Zustimmung der Anleihegläubiger: "Die Zustimmung zu den beiden Beschlussgegenständen ist ein wichtiges Signal für die Zukunft der MIFA. Wir werden nun keine Zeit verstreichen lassen und gemeinsam mit One Square Advisory Services die kommenden Schritte zur Restrukturierung der Anleihe besprechen. In diese Gespräche werden auch unsere wesentlichen weiteren Finanzierungspartner eingebunden, so dass der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger stets über die weiteren Schritte informiert sein wird."
Die MIFA hat im Rahmen des Gesamtsanierungskonzeptes bereits einige strategische und operative Maßnahmen zur Restrukturierung der Gesellschaft in die Wege geleitet, darunter die Implementierung neuer Controllinginstrumente sowie die Intensivierung der Vertriebsinitiativen. (23.07.2014/alc/n/a)
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