Stuttgart (www.anleihencheck.de) - e.Anleihe informiert Anleihegläubiger über ihre Rechte im Insolvenzverfahren der Noratis AG - Anleihenews
Die e.Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der von der Noratis AG begebenen Anleihe 2020/2028 (ISIN DE000A3H2TV6/ WKN A3H2TV), nimmt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Noratis AG zum Anlass, die Anleihegläubiger über die aktuelle Verfahrenssituation und ihre Rechte zu informieren, so die e.Anleihe GmbH in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Noratis AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zum 1. März 2026 eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Frankfurt am Main, wurde als Sachwalter bestellt.
Die Anleihegläubiger haben inzwischen eine Mitteilung ihrer Depotbank zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten. In diesem Zusammenhang stellt die e.Anleihe GmbH klar, dass eine individuelle Forderungsanmeldung durch die einzelnen Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren weder möglich noch erforderlich ist.
Gemäß § 19 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) ist der gemeinsame Vertreter mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Die e.Anleihe GmbH wird dieser Verpflichtung nachkommen und die Forderungen - einschließlich der aufgelaufenen Zinsansprüche - für alle Anleihegläubiger im Verfahren anmelden. Es wird daher bis auf weiteres darum gebeten, von der Zusendung von Legitimationsnachweisen über die Inhaberschaft der Noratis-Anleihen an den gemeinsamen Vertreter abzusehen.
Der gemeinsame Vertreter nimmt außerdem die Stimmrechte der Anleihegläubiger im Berichts- und Prüfungstermin am 16. April 2026 (Gläubigerversammlung) wahr. Sie haben in der Versammlung kein eigenes Stimmrecht und eine Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist daher ebenfalls nicht erforderlich.
Zu den weiteren Entwicklungen im Verfahren wird die e.Anleihe GmbH die Anleihegläubiger zeitnah informieren. (Pressemitteilung vom 11.03.2026) (12.03.2026/alc/n/a)
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