Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA ("Gesellschaft") (ISIN DE0005760029 / WKN 576002) gibt bekannt, dass sie heute eine Stillhaltevereinbarung mit den Gläubigern wesentlicher Finanzierungen geschlossen hat, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Mitteilung:
Die Stillhaltevereinbarung bezieht sich auf Konsortialkreditverträge, bilaterale Darlehen, ausgewählte Avallinien und Schuldscheindarlehen der Gesellschaft.
Parallel hat die Gesellschaft eine renommierte Beratungsgesellschaft beauftragt, ein Sanierungsgutachten zu erstellen, welches in der ersten Februarhälfte 2026 als Entwurf vorliegen soll. Auf dieser Grundlage sollen anschließend ein Term Sheet für das Sanierungskonzept bzw. weitere Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Fremdkapitalgebern verhandelt werden. Ziel ist die nachhaltige Sanierung der Gesellschaft.
Im Rahmen des Sanierungskonzepts ist beabsichtigt, dass auch die Gläubiger der Anleihe 2024/2029 (ISIN DE000A3829F5 / WKN A3829F) der Stillhaltevereinbarung beitreten. Hierzu soll zeitnah zu einer Abstimmung ohne Versammlung eingeladen werden.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht auf Grundlage der bisherigen Verhandlungen mit den Fremdkapitalgebern davon aus, das Sanierungskonzept erfolgreich umsetzen zu können. Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren. (Ad hoc vom 23.01.2026) (26.01.2026/alc/n/a)
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