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05.11.25 10:30
QIAGEN zahlt rund 500 Mio. USD durch synthetischen Aktienrückkauf an seine Aktionäre zurück - Anleihenews

Venlo (NL) (www.anleihencheck.de) - QIAGEN zahlt rund 500 Mio. USD durch synthetischen Aktienrückkauf an seine Aktionäre zurück - Anleihenews

QIAGEN N.V. (ISIN NL0015002CX3/ WKN A40ZZU) gibt Pläne bekannt, mittels eines synthetischen Aktienrückkaufs bis zu rund 500 Mio. USD an Aktionäre zurückzuzahlen, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad-hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad-hoc-Meldung:

Dabei soll eine unmittelbare Kapitalrückzahlung mit einer Aktienzusammenlegung (Reverse Stock Split) kombiniert werden.

QIAGEN hat beschlossen, das auf der Hauptversammlung im Juni 2025 erteilte Mandat von maximal 500 Mio. USD umzusetzen. Die Aktionärinnen und Aktionäre hatten den entsprechenden Beschlüssen nahezu einstimmig zugestimmt. Durch den synthetischen Aktienrückkauf soll den Aktionärinnen und Aktionären auf eine effizientere Art und Weise Barmittel zurückgezahlt werden als durch ein traditionelles Rückkaufprogramm am freien Markt. Durch die Verringerung der Zahl der ausgegebenen Aktien würde auch der Gewinn je Aktie (earnings per share, EPS) gesteigert. Der synthetische Aktienrückkauf wird am oder um den 7. Januar 2026 wirksam und in den darauffolgenden Tagen marktkonform abgewickelt werden.

Diese Art des synthetischen Aktienrückkaufs umfasst die folgenden drei allgemeinen Schritte:

- Der Nennwert der QIAGEN-Stammaktien (EUR 0,01 je Aktie) wird durch eine Entnahme aus der in der Unternehmensbilanz in der Kapitalrücklage erfassten "share premium reserve" erhöht, um die Kapitalrückzahlung an die Aktionärinnen und Aktionäre zu ermöglichen.

- Die Aktien werden zusammengelegt.

- Der Nennwert wird auf das ursprüngliche Niveau von EUR 0,01 pro Aktie herabgesetzt und die Kapitalrückzahlung wird direkt an die Aktionärinnen und Aktionäre vorgenommen (zum Stichtag und gegebenenfalls nach Umrechnung in US-Dollar).

Weitere Informationen zu diesem Prozess werden vor der Umsetzung bekannt gegeben. (Ad-hoc-Mitteilung vom 04.11.2025) (05.11.2025/alc/n/a)



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