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13.02.25 10:00
Delivery Hero beabsichtigt, ungefähr EUR 1,0 Milliarde an Wandelschuldverschreibungen zurückzukaufen

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Aktuelle Pressemitteilung der Delivery Hero SE (ISIN DE000A2E4K43 / WKN A2E4K4):

Delivery Hero SE gibt die Absicht bekannt, ihre ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, die 2025 fällig werden (ISIN: DE000A3H2WP2) ("Wandelschuldverschreibungen 2025"), ihre ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, die 2026 fällig werden (ISIN: DE000A3MP429) ("Wandelschuldverschreibungen 2026"), und ihre ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, die 2027 fällig werden (ISIN: DE000A254Y92) ("Wandelschuldverschreibungen 2027" und zusammen mit den Wandelschuldverschreibungen 2025 und den Wandelschuldverschreibungen 2026, die "Wandelschuldverschreibungen"), zu einem Gesamtnennbetrag von ungefähr EUR 1.000 Millionen (der "Zielbetrag") zurückzukaufen.

Vorstand und Aufsichtsrat von Delivery Hero haben heute beschlossen, dass diese Rückkäufe im Wege von öffentlichen Rückkaufangeboten für Wandelschuldverschreibungen durchgeführt würden, bei denen die derzeitigen Wandelschuldverschreibungsinhaber aufgefordert würden, Angebote zum Verkauf der Wandelschuldverschreibungen abzugeben. Die Rückkäufe würden aus den Erlösen des Talabat-Börsengangs finanziert werden und die Kapitalstruktur des Unternehmens weiter optimieren.

Die ausstehenden Nennbeträge belaufen sich zum heutigen Tag auf: (i) EUR 48,1 Millionen für die Wandelschuldverschreibungen 2025 (nach bereits durchgeführten Rückkäufen in Höhe von EUR 451,9 Millionen in 2024 und EUR 250 Millionen in 2023), (ii) EUR 593,5 Millionen für die Wandelschuldverschreibungen 2026 (nach bereits durchgeführten Rückkaufen in Höhe von EUR 156,5 Millionen in 2024) und (iii) EUR 875 Millionen für die Wandelschuldverschreibungen 2027.

Die Gesellschaft beabsichtigt, (i) die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 2025 aufzufordern, alle Wandelschuldverschreibungen 2025 zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen, (ii) die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 2026 aufzufordern, alle Wandelschuldverschreibungen 2026 zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen, und (iii) die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 2027 aufzufordern, Wandelschuldverschreibungen 2027 zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen bis zu einem Nennwert von EUR 350 Millionen, wobei die Entscheidung über die Annahme eines Verkaufsangebots im alleinigen und uneingeschränkten Ermessen der Gesellschaft liegt.

Die Gesellschaft würde auf die gekauften Wandelschuldverschreibungen aufgelaufenen Zinsen ab und einschließlich des Zinszahlungstags vor dem jeweiligen Abwicklungstag für die jeweilige Wandelschuldverschreibung bis zu diesem Abwicklungstag (ausschließlich) zahlen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben nicht über die Angebotspreise für die Wandelschuldverschreibungen, Beginn und Ende des Angebotszeitraums oder Abwicklungstermine für den Rückkauf der Wandelschuldverschreibungen innerhalb des ersten Quartals 2025 entschieden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach ihrem alleinigen und uneingeschränkten Ermessen weniger oder mehr als den Zielbetrag zu kaufen. (13.02.2025/alc/n/a)


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