Berlin (www.anleihencheck.de) - The Grounds lädt Anleihegläubiger der Wandelanleihe 2021/2024 zur Abstimmung ohne Versammlung ein - Anleihenews
Der Vorstand der The Grounds Real Estate Development AG ("The Grounds") (ISIN DE000A2GSVV5/ WKN A2GSVV) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2/ WKN A3H3FH) zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 14. Dezember 2023 bis zum 18. Dezember 2023 einzuladen, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Wie angekündigt ist dies Teil eines Gesamtkonzepts der geplanten künftigen Finanzierungsstruktur und soll insbesondere auch eine mögliche Kapitalerhöhung in 2024 vorbereiten.
Beschlussgegenstand wird im Wesentlichen Folgender sein:
a) Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre mit Möglichkeit für die Emittentin, die Laufzeit der Anleihe einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern;
c) Streichung des Wandlungsrechts;
d) Einführung des Rechts der Emittentin zur vorzeitigen Kündigung und Rückzahlung der Anleihe bis zum Ende der verlängerten Laufzeit (bis 18. Februar 2027) zu 100% des Nennbetrags;
e) Ausnahme in der Kontrollwechsel-Definition für den Einstig der H.I.G. Capital, so dass dieser kein Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger auslöst;
f) Aufnahme einer Verpflichtung der Emittentin zur Begrenzung von Ausschüttungen sowie zur Einhaltung einer Verschuldungsgrenze.
Die geplante Restrukturierung der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 ist eine wichtige Voraussetzung für die strategische Partnerschaft mit H.I.G. Capital und dem daraus resultierenden Mittelzufluss zur Finanzierung von Investitionen in die laufenden Projekte der The Grounds in den nächsten Jahren. Wesentliche Anleihegläubiger haben in Vorgesprächen erklärt, das vorgeschlagene Konzept zu unterstützen.
Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird am 28. November 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Datum auf der Internetseite der The Grounds mit den erforderlichen Formularen und weiteren Unterlagen unter https://www.thegroundsag.com/de/investor-relations/wandelanleihe/ abrufbar. (Pressemitteilung vom 23.11.2023) (24.11.2023/alc/n/a)
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