Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Aktionäre der Sonova Holding AG (ISIN CH0012549785/ WKN 893484) haben an der 38. Generalversammlung (GV) vom 12. Juni 2023 allen Anträgen des Verwaltungsrates zugestimmt, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Mehr als 400 Aktionäre waren an der GV in Zürich persönlich anwesend. Insgesamt waren 65% des gesamten Aktienkapitals vertreten.
Die Aktionäre genehmigten den Lagebericht, die Konzern-Jahresrechnung und die Jahresrechnung der Sonova Holding AG für das Geschäftsjahr 2022/23 und stimmten der beantragten Verwendung des Bilanzgewinns und einer Bruttodividende von CHF 4,60 pro Aktie zu. Dies entspricht einer Auszahlungssumme von rund CHF 274,1 Mio. oder einer bereinigten Ausschüttungsquote von 41%. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich mit Valuta 20. Juni 2023.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/23 wurde im Rahmen einer Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Aktionäre genehmigten in zwei getrennten bindenden Abstimmungen den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrates für den Zeitraum zwischen der GV 2023 und der GV 2024 sowie den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2024/25. Des Weiteren stimmten die Aktionäre der Kapitalherabsetzung durch Vernichtung von Aktien zu. Sämtliche vorgeschlagenen Statutenänderungen wurden genehmigt.
Ernst & Young AG, Zürich wurde für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr als Revisionsstelle bestätigt. Die Anwaltskanzlei Keller AG, Zürich wurde als unabhängige Stimmrechtsvertreterin wiedergewählt.
Die nächste ordentliche Generalversammlung findet am 11. Juni 2024 statt.
Das Protokoll der Generalversammlung 2023, welches auch die detaillierten Abstimmungsergebnisse enthält, wird in Kürze auf der Website von Sonova verfügbar sein unter https://www.sonova.com/de/AGM. (Pressemitteilung vom 12.06.2023) (13.06.2023/alc/n/a)
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