Brechen (www.anleihencheck.de) - Zinsstundung - die Ekosem-Agrar AG hat in Abstimmung mit der e. Anleihe GmbH, dem gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihegläubiger, sowie dem Gläubigerbeirat beschlossen, die Zahlung der am 1. August 2022 fälligen Zinsansprüche für die Ekosem-Agrar-Anleihe 2019/24 (ISIN DE000A2YNR08 / WKN A2YNR0) um ein Jahr zu stunden, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Möglich mache das eine im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung am 31. Mai 2022 beschlossene Klausel. Die Stundung der Zinsen in Höhe von 2,50% sei laut Ekosem-Agrar erforderlich, um in dem aktuell schwierigen Umfeld die weitere Entwicklung des Unternehmens nicht zu gefährden. Die Auszahlung der um ein Jahr gestundeten Zinsen der Anleihe 2019/24 in Höhe von 2,50% solle dann analog zu der regulären Zinszahlung am 1. August 2023 erfolgen.
INFO: Die Anleihen der Ekosem-Agrar AG würden aktuell noch immer inkl. Stückzinsen gehandelt. Ab dem 1. August 2022 werde die Ekosem-Agrar-Anleihe 2019/24 auf eine sogenannte "Flat-Notiz" umgestellt, was bedeute, dass beim Erwerb von Anleihen über die Börse keine Stückzinsen mehr zu zahlen seien. Die 8,50%-Ekosem-Agrar-Anleihe 2012/22 (ISIN DE000A1R0RZ5 / WKN A1R0RZ) werde hingegen bis auf weiteres weiterhin mit Stückzinsen gehandelt.
"Operatives Geschäft entwickelt sich weiterhin positiv"
Hinweis: Was die ausstehenden Jahres- und Konzernabschlüsse betreffe, die aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Unsicherheit sowie der Sanktionslage derzeit nicht abgeschlossen werden könnten, stehe das Ekosem-Agrar-Management nach eigener Aussage im engen Dialog mit dem Abschlussprüfer, um eine pragmatische Lösung herbeizuführen.
Anfechtungsklage
Zudem habe eine Privatanlegerin gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der Ekosem-Agrar-Anleihe 2019/24 vom 31. Mai 2022 eine Anfechtungsklage erhoben. Die gefassten Beschlüsse der beiden Anleihegläubigerversammlungen vom 30. und 31. Mai 2022 könnten daher derzeit noch nicht vollzogen werden. Die Ekosem-Agrar AG werde einen Freigabeantrag vorbereiten, über den das OLG Karlsruhe erst- und letztinstanzlich entscheiden werde. Der gemeinsame Vertreter habe angekündigt, die Forderungen aus den Schuldverschreibungen der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/24 bis zu der Entscheidung des OLG Karlsruhe über den Freigabeantrag nicht ernsthaft einzufordern.
"Im Hinblick auf die Anfechtungsklage werden unsere Rechtsberater einen Freigabeantrag vorbereiten und wir sind zuversichtlich, hier in kurzer Zeit eine finale positive Entscheidung zum Vollzug zu erhalten", sage Wolfgang Bläsi, Vorstandsmitglied und CFO der Ekosem-Agrar AG. Die Ekosem-Agrar AG werde nun also die Zinsen für die Anleihe 2019/24 zunächst nicht zahlen und mit Vollziehung der Beschlüsse der Anleihegläubiger die entsprechende Stundung erklären.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 20.07.2022) (22.07.2022/alc/n/a)
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