Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Auf der zweiten Gläubigerversammlung der ETERNA Mode Holding GmbH konnte heute die vorgeschlagene Stundung der Zinszahlungen der Anleihe 2017/2024 (ISIN DE000A2E4XE4 / WKN A2E4XE) nicht beschlossen werden, so die ETERNA Mode Holding GmbH in der aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Meldung:
Zwar stimmte jeweils die Mehrheit der teilnehmenden Anleihegläubiger für den Vorschlag, jedoch wurde das für eine Beschlussfähigkeit notwendige Quorum von mindestens 25% nicht erreicht. Als gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger wurde Rechtsanwalt Klaus Nieding mit großer Mehrheit von der Gläubigerversammlung bestellt. Weitere zur Abstimmung vorgeschlagene Ermächtigungen für den gemeinsamen Vertreter konnten nicht verabschiedet werden, da auch hierfür das notwendige Quorum nicht erreicht wurde.
Zur umfassenden Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage hat ETERNA auch ein IDW S6 Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wird voraussichtlich im August 2021 vorliegen.
Die eterna Mode Holding GmbH wird den Beschluss der zweiten Gläubigerversammlung zeitnah auf der Unternehmenswebseite unter https://unternehmen.eterna.de/de/anleihe veröffentlichen. (16.07.2021/alc/n/a)
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