Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) (ISIN DE000A1681X5 / WKN A1681X) veröffentlicht die Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H), so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
SINGULUS TECHNOLOGIES hat bereits mit den Inhabern von über 25% des gesamten Anleihevolumens in Höhe von 12,0 Mio. EUR eine Einigung über die Anpassung wesentlicher Bedingungen der Anleihe erzielt. Diese Einigung sieht eine Verlängerung der Laufzeit um weitere fünf Jahre bis zum Juli 2026, eine Reduzierung der Zinszahlungen für diese neue Laufzeit und einen erhöhten Rückzahlungsbetrag vor. Zur wirksamen Änderung der Anleihebedingungen lädt die Gesellschaft kurzfristig alle Inhaber der Schuldverschreibungen (Anleiheinhaber) zu den erforderlichen Abstimmungen ein.
Der Beschlussgegenstand zur Abstimmung beinhaltet die Beschlussfassung über die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe, die Anpassung der Verzinsung während der verlängerten Laufzeit sowie die Erhöhung des Rückzahlungsbetrags. Die vollständige Einladung wird ab dem 23. März 2021 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von SINGULUS TECHNOLOGIES (www.singulus.de) unter der Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt "Anleihe 2021" (https://www.singulus.de/de/credit-relations/anleihe2021.html) abrufbar sein.
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG bittet die Anleihegläubiger, an der Abstimmung teilzunehmen und im Sinne der Gesellschaft den Beschlussvorlagen zuzustimmen. (23.03.2021/alc/n/a)
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