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05.03.20 12:15
Wandelanleihe 2015/20: SeniVita Social Estate unterstützt Vorschlag der Gläubigerseite

Brechen (www.anleihencheck.de) - Die SeniVita Social Estate AG (SSE AG) hat sich mit dem Gläubiger FINEXIS S.A. (Verwaltungsgesellschaft des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS) sowie mit dem designierten gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger Gustav Meyer zu Schwabedissen (mzs Rechtsanwälte) auf Änderungen beim Vorschlag für die Modifikation der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/20 (ISIN DE000A13SHL2 / WKN A13SHL) geeinigt, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.

Diese Änderungen würden laut SSE AG im Kern die Stärkung der Zustimmungs- und Kontrollrechte des gemeinsamen Vertreters beinhalten, insbesondere bei der Verwaltung und Verwertung von Sicherheiten aus dem Grundvermögen der SeniVita-Gruppe. Den Antrag der FINEXIS S.A. zur Änderung der Beschlussvorlagen, der in enger Abstimmung mit Herrn Meyer zu Schwabedissen gestellt worden sei, werde die Gesellschaft nach der erzielten Einigung unterstützen.

Die SSE AG rufe die Anleger ihrer Wandelanleihe zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 7. März 2020 ab 0:00 Uhr (MEZ) bis 10. März 2020 um 24:00 Uhr (MEZ) auf.

Vorgeschlagen werde unter anderem, die Laufzeit der SSE-Wandelanleihe 2015/20, die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig werde, um fünf Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern. Als gemeinsamer Vertreter werde Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen vorgeschlagen. Zum Abstimmungsleiter sei Herr Notar Dr. Jochen N. Schlotter, Frankfurt am Main, bestimmt worden.

Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 04.03.2020) (05.03.2020/alc/n/a)


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