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VERIANOS: Verlustanzeige nach § 22 SEAG - Anleihenews
19.05.23 15:52
anleihencheck.de
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Pressemitteilung der VERIANOS SE vom 19. Mai 2023:
Der Verwaltungsrat der VERIANOS SE (ISIN DE000A0Z2Y48/ WKN A0Z2Y4) teilt mit, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
Gemäß § 22 Abs. 5 SEAG löst ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals die Pflicht des Verwaltungsrats aus, unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen. Der Verwaltungsrat wird in Kürze zur Hauptversammlung einladen und die geplante Veröffentlichung des Konzerngeschäftsberichts vorziehen.
Kontakt:
VERIANOS SE
Tobias Bodamer
Tel.: +49 221 20046 105
E-Mail: ir@verianos.com (19.05.2023/alc/n/a)
Der Verwaltungsrat der VERIANOS SE (ISIN DE000A0Z2Y48/ WKN A0Z2Y4) teilt mit, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
Gemäß § 22 Abs. 5 SEAG löst ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals die Pflicht des Verwaltungsrats aus, unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen. Der Verwaltungsrat wird in Kürze zur Hauptversammlung einladen und die geplante Veröffentlichung des Konzerngeschäftsberichts vorziehen.
Kontakt:
VERIANOS SE
Tobias Bodamer
Tel.: +49 221 20046 105
E-Mail: ir@verianos.com (19.05.2023/alc/n/a)
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Kurs | Vortag | Veränderung | Datum/Zeit | |
0,59 € | 0,595 € | -0,005 € | -0,84% | 02.06./17:36 |
ISIN | WKN | Jahreshoch | Jahrestief | |
DE000A0Z2Y48 | A0Z2Y4 | 1,11 € | 0,56 € |