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SOWITEC: Zweite AGV notwendig - Präsenzversammlung am 5. Dezember 2023 - Anleihenews
16.11.23 11:20
Anleihen Finder
Brechen (www.anleihencheck.de) - Abstimmung ohne Versammlung verfehlt 50%-Quorum - die SOWITEC group GmbH lädt die Anleihegläubiger Anleihe 2018/23 daher zur Teilnahme an einer zweiten Anleihegläubigerversammlung (AGV) am 5. Dezember 2023 in Sonnenbühl in Form einer Präsenzversammlung ein, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Bei der ersten Abstimmung ohne Versammlung habe die Teilnehmerzahl bei 40,58% gelegen, sodass das erforderliche Quorum von 50% des ausstehenden Anleihevolumens verfehlt worden sei.
"Wir bedanken uns bei den zahlreichen Anleiheinhabern, die schon jetzt an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben. Für die 2. Gläubigerversammlung benötigen wir ein Quorum von 25%, um die geplanten Maßnahmen zugunsten der SOWITEC group GmbH und damit auch unserer Anleihegläubiger umsetzen zu können. Deshalb bitten wir um rege Teilnahme aller Anleihegläubiger an der 2. Gläubigerversammlung", so Frank Hummel, CEO der SOWITEC group GmbH.
Maßnahmen zur Anleihe-Restrukturierung
SOWITEC sei derzeit nicht in der Lage, die Anleihe 2018/23 mit einem ausstehenden Volumen von 7,643 Mio. Euro zum Fälligkeitstermin zurückzuzahlen. Die gemeinsam mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ("SdK") abgestimmten Beschlussvorschläge zur Anleihe-Restrukturierung würden beinhalten:
- die Prolongation der am 8. November 2023 fälligen Schuldverschreibung um drei Jahre bis zum 8. November 2026;
- den Verzicht hinsichtlich der Ausübung der Kündigungsrechte aus den Schuldverschreibungen gemäß § 7 (a) (i) und (iii) der Anleihebedingungen und den Verzicht hinsichtlich der Ausübung von Kündigungsrechten gemäß § 490 BGB;
- die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger;
- Ermächtigungen und Verpflichtungen des gemeinsamen Vertreters;
- die Änderung der Anleihebedingungen (§ 3 Verzinsung);
- die Änderung der Anleihebedingungen (§ 8 Ausschüttungsbegrenzung);
- die Änderung der Anleihebedingungen (§ 2 Status der Schuldverschreibungen; Besicherung und Parallelverpflichtung).
Zudem sei eine finanzielle Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Frank Hummel vorgesehen.
INFO: SOWITEC erstatte teilnehmenden Anleihegläubigern der Anleihe 2018/23 einen Betrag in Höhe von 0,5% des ausstehenden Nennwerts, der zur zweiten Gläubigerversammlung angemeldet werde, mindestens jedoch 75,00 Euro pro Depot, wobei die Zahlung der Teilnahmevergütung unter dem Vorbehalt des Erreichens des erforderlichen Quorums von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen stehe. Ferner erfolge die Zahlung erst nach Vollziehung der Beschlüsse. Das Formular für die Beantragung der Teilnahmevergütung stehe auf der Unternehmenswebseite www.sowitec.com/de/investor zum Download zur Verfügung.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 14.11.2023) (16.11.2023/alc/n/a)
Bei der ersten Abstimmung ohne Versammlung habe die Teilnehmerzahl bei 40,58% gelegen, sodass das erforderliche Quorum von 50% des ausstehenden Anleihevolumens verfehlt worden sei.
"Wir bedanken uns bei den zahlreichen Anleiheinhabern, die schon jetzt an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben. Für die 2. Gläubigerversammlung benötigen wir ein Quorum von 25%, um die geplanten Maßnahmen zugunsten der SOWITEC group GmbH und damit auch unserer Anleihegläubiger umsetzen zu können. Deshalb bitten wir um rege Teilnahme aller Anleihegläubiger an der 2. Gläubigerversammlung", so Frank Hummel, CEO der SOWITEC group GmbH.
Maßnahmen zur Anleihe-Restrukturierung
- die Prolongation der am 8. November 2023 fälligen Schuldverschreibung um drei Jahre bis zum 8. November 2026;
- den Verzicht hinsichtlich der Ausübung der Kündigungsrechte aus den Schuldverschreibungen gemäß § 7 (a) (i) und (iii) der Anleihebedingungen und den Verzicht hinsichtlich der Ausübung von Kündigungsrechten gemäß § 490 BGB;
- die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger;
- Ermächtigungen und Verpflichtungen des gemeinsamen Vertreters;
- die Änderung der Anleihebedingungen (§ 3 Verzinsung);
- die Änderung der Anleihebedingungen (§ 8 Ausschüttungsbegrenzung);
- die Änderung der Anleihebedingungen (§ 2 Status der Schuldverschreibungen; Besicherung und Parallelverpflichtung).
Zudem sei eine finanzielle Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Frank Hummel vorgesehen.
INFO: SOWITEC erstatte teilnehmenden Anleihegläubigern der Anleihe 2018/23 einen Betrag in Höhe von 0,5% des ausstehenden Nennwerts, der zur zweiten Gläubigerversammlung angemeldet werde, mindestens jedoch 75,00 Euro pro Depot, wobei die Zahlung der Teilnahmevergütung unter dem Vorbehalt des Erreichens des erforderlichen Quorums von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen stehe. Ferner erfolge die Zahlung erst nach Vollziehung der Beschlüsse. Das Formular für die Beantragung der Teilnahmevergütung stehe auf der Unternehmenswebseite www.sowitec.com/de/investor zum Download zur Verfügung.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 14.11.2023) (16.11.2023/alc/n/a)
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DE000A2NBZ21 | A2NBZ2 | 102,00 € | - € |