SOWITEC: Abstimmung ohne Versammlung bzgl. der Anleihe 2018/2023 erreicht nicht das erforderliche Quorum - Anleihenews


15.11.23 10:45
anleihencheck.de

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die SOWITEC group GmbH ("SOWITEC" bzw. "Gesellschaft") gibt bekannt, dass die Abstimmung ohne Versammlung bezüglich der Anleihe 2018/2023 (ISIN DE000A2NBZ21 / WKN A2NBZ2) trotz einer außerordentlich hohen Teilnahmequote für eine erste Abstimmung von 40,58% das erforderliche Quorum von 50% des ausstehenden Anleihevolumens wie erwartet nicht erreicht hat und deshalb nicht beschlussfähig war, so SOWITEC in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung:

Aus diesem Grund wird die Gesellschaft die Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2023 zur Teilnahme an einer 2. Anleihegläubigerversammlung einladen, die am 5. Dezember 2023 in Sonnenbühl in Form einer Präsenzversammlung stattfinden soll. Die Einladung wird voraussichtlich am 17. November 2023 im Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebseite www.sowitec.com/de/investor veröffentlicht.

Frank Hummel, CEO der SOWITEC group GmbH: "Wir bedanken uns bei den zahlreichen Anleiheinhabern, die schon jetzt an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben. Für die 2. Gläubigerversammlung benötigen wir ein Quorum von 25%, um die geplanten Maßnahmen zugunsten der SOWITEC group GmbH und damit auch unserer Anleihegläubiger umsetzen zu können. Deshalb bitten wir um rege Teilnahme aller Anleihegläubiger an der 2. Gläubigerversammlung."

SOWITEC ist aus heutiger Sicht nicht in der Lage, die Anleihe 2018/2023 zum Fälligkeitstermin zurückzuzahlen. Deshalb ruft die Gesellschaft die Inhaber der Anleihe 2018/2023 dazu auf, den Restrukturierungsprozess durch Teilnahme an der 2. Gläubigerversammlung zu unterstützen. Die gemeinsam mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ("SdK") abgestimmten Beschlussvorschläge beinhalten:

- die Prolongation der am 8. November 2023 fälligen Schuldverschreibung um drei Jahre bis zum 8. November 2026;
- den Verzicht hinsichtlich der Ausübung der Kündigungsrechte aus den Schuldverschreibungen gemäß § 7 (a) (i) und (iii) der Anleihebedingungen und den Verzicht hinsichtlich der Ausübung von Kündigungsrechten gemäß § 490 BGB;
- die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger;
- Ermächtigungen und Verpflichtungen des gemeinsamen Vertreters;
- die Änderung der Anleihebedingungen (§ 3 Verzinsung);
- die Änderung der Anleihebedingungen (§ 8 Ausschüttungsbegrenzung);
- die Änderung der Anleihebedingungen (§ 2 Status der Schuldverschreibungen; Besicherung und Parallelverpflichtung).

Zudem ist eine finanzielle Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Frank Hummel vorgesehen.

SOWITEC erstattet teilnehmenden Anleihegläubigern der Anleihe 2018/2023 einen Betrag in Höhe von 0,5% des ausstehenden Nennwerts, der zur 2. Gläubigerversammlung angemeldet wird, mindestens jedoch 75,00 Euro pro Depot, wobei die Zahlung der Teilnahmevergütung unter dem Vorbehalt des Erreichens des erforderlichen Quorums von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen steht. Ferner erfolgt die Zahlung erst nach Vollziehung der Beschlüsse. Das Formular für die Beantragung der Teilnahmevergütung steht auf der Unternehmenswebseite www.sowitec.com/de/investor zum Download zur Verfügung. Inhaber der Anleihe 2018/2023, die bereits im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung die Teilnahmevergütung beantragt haben, werden gebeten, das Formular zur Anforderung der Teilnahmevergütung betreffend die 2. Gläubigerversammlung neu auszufüllen und zu übermitteln. (Pressemitteilung vom 14.11.2023) (15.11.2023/alc/n/a)





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