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EUSOLAG bittet Anleihegläubiger um 3-monatige Verschiebung der Zinszahlung - Anleihenews
02.05.23 09:00
Anleihen Finder
Brechen (www.anleihencheck.de) - Die EUSOLAG European Solar AG kann nach eigenen Angaben aufgrund "technischer Themen" die Zinsen für die EUSOLAG-Anleihe 2022/27 (ISIN DE000A3MQYU1 / WKN A3MQYU) nach wie vor nicht auszahlen und bittet die Anleihegläubiger um eine 3-monatige Fristverlängerung, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Das Geld für die am 29.03.2023 fällige Zinszahlung liege auf einem Sperrkonto für die Gläubiger bereit, könne aber aufgrund einer nicht vorliegenden "Zins-Absetzungserklärung" noch nicht ausgezahlt werden. Somit verstreiche nun auch die 30-Tage-Nachzahlungsfrist für die Zinsen.
EUSOLAG schreibe in einer Adhoc-Meldung dazu: "Die Zinszahlung wird erst dann freigegeben, wenn die technische Frage in Verbindung mit einer am 28.03.2023 ausgebliebenen EUSOLAG Zins-Absetzungserklärung von zwei Banken, welche zum Zeitpunkt nicht Zins-Coupon-berechtigt waren und in der Höhe von EUR 14.830.000 (für 14.830 EUSOLAG Bonds) vorliegen." An einer Lösung werde weiter mit Hochdruck gearbeitet, so EUSOLAG weiter.
Die Anleihegläubiger müssten einer Verschiebung des Zinszahlungstermins um bis zu 3 Monate bzw. einer Änderung der Emissionsbedingungen indes noch zustimmen. Das solle in einer Abstimmung ohne Versammlung geschehen. Die Aufforderung zur Stimmenabgabe solle in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger, auf der Webseite der Emittentin veröffentlicht sowie über ein Bankenschreiben an alle EUSOLAG-Bondholder erfolgen.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 28.04.2023) (02.05.2023/alc/n/a)
Das Geld für die am 29.03.2023 fällige Zinszahlung liege auf einem Sperrkonto für die Gläubiger bereit, könne aber aufgrund einer nicht vorliegenden "Zins-Absetzungserklärung" noch nicht ausgezahlt werden. Somit verstreiche nun auch die 30-Tage-Nachzahlungsfrist für die Zinsen.
Die Anleihegläubiger müssten einer Verschiebung des Zinszahlungstermins um bis zu 3 Monate bzw. einer Änderung der Emissionsbedingungen indes noch zustimmen. Das solle in einer Abstimmung ohne Versammlung geschehen. Die Aufforderung zur Stimmenabgabe solle in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger, auf der Webseite der Emittentin veröffentlicht sowie über ein Bankenschreiben an alle EUSOLAG-Bondholder erfolgen.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 28.04.2023) (02.05.2023/alc/n/a)
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