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ADLER Real Estate: Durch SdK beantragte Sonderprüfung gerichtlich zurückgewiesen
12.09.23 10:15
anleihencheck.de
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Das Berliner Landgericht hat den Antrag der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) auf eine Sonderprüfung der ADLER Real Estate AG (ISIN DE0005008007/ WKN 500800), einer Tochtergesellschaft der Adler Group S.A., zurückgewiesen, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Grund war die Besorgnis der Befangenheit. Das Gericht stellte fest, dass der von der SdK beauftragte und auch bereits vom Gericht bestellte Sonderprüfer Reitze Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH für die Sonderprüfung nicht geeignet ist. Wegen personeller Verbindungen zur SdK sei eine objektive Prüfung nicht gewährleistet, vielmehr sei eine im Sinne der Antragstellerin - interessengeleitete Prüfung zu befürchten gewesen.
Gleichzeitig war das Gericht der Meinung, dass der Antrag insgesamt zurückzuweisen ist. Damit entfällt die Möglichkeit, eine andere Kanzlei mit der Sonderprüfung zu beauftragen.
Die SdK hatte versucht, eine Sonderprüfung verschiedener, teils weit in die Vergangenheit reichender Geschäftsvorfälle der ADLER Real Estate AG gerichtlich durchzusetzen, nachdem ein entsprechender Antrag auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2023 keine Mehrheit gefunden hatte. Nachdem bekannt wurde, dass der Pressesprecher der SdK dem Sonderprüfungsteam angehören solle, hatte ADLER Beschwerde eingelegt. (12.09.2023/alc/n/a)
Grund war die Besorgnis der Befangenheit. Das Gericht stellte fest, dass der von der SdK beauftragte und auch bereits vom Gericht bestellte Sonderprüfer Reitze Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH für die Sonderprüfung nicht geeignet ist. Wegen personeller Verbindungen zur SdK sei eine objektive Prüfung nicht gewährleistet, vielmehr sei eine im Sinne der Antragstellerin - interessengeleitete Prüfung zu befürchten gewesen.
Gleichzeitig war das Gericht der Meinung, dass der Antrag insgesamt zurückzuweisen ist. Damit entfällt die Möglichkeit, eine andere Kanzlei mit der Sonderprüfung zu beauftragen.
Die SdK hatte versucht, eine Sonderprüfung verschiedener, teils weit in die Vergangenheit reichender Geschäftsvorfälle der ADLER Real Estate AG gerichtlich durchzusetzen, nachdem ein entsprechender Antrag auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2023 keine Mehrheit gefunden hatte. Nachdem bekannt wurde, dass der Pressesprecher der SdK dem Sonderprüfungsteam angehören solle, hatte ADLER Beschwerde eingelegt. (12.09.2023/alc/n/a)
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Kurs | Vortag | Veränderung | Datum/Zeit | |
8,20 € | 8,52 € | -0,32 € | -3,76% | 22.09./17:45 |
ISIN | WKN | Jahreshoch | Jahrestief | |
DE0005008007 | 500800 | 8,80 € | 4,25 € |