Zulassung
Die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel erfolgt durch Zulassungsantrag bei der (Börsen-) Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird publik gemacht durch:
- Aushang im Börsensaal
- Veröffentlichung im jeweiligen Börsenpflichtblatt
- Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Weitere Begriffe
Begriffsliste "Z"
- Zeichnen
- Zeichnungsfrist
- Zeitwert
- Zentralbörse
- Zerobonds
- Zertifikat
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- ZEW-Index
- Zinsabschlagsteuer
- Zinsbonus-Zertifikat
- Zinsen
- Zinseszins-Effekt
- Zinsoption
- Zinsschein
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- Zulassung
- Zulassungsantrag
- Zulassungsausschuß
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- Zyklische Aktien