Gewinnrücklagen
Aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres ist es Unternehmen gestattet, Gewinnrücklagen zu bilden. Diese dienen der sogenannten Innenfinanzierung eines Unternehmens, dürfen jedoch nicht aus Fremdkapital gebildet werden.
Weitere Begriffe
Begriffsliste "G"
- G = Geld
- Gamma
- Gammafaktor
- Gap
- Garantie
- Garantiefonds
- Garantiespannen-Zertifikat
- Gearing
- Geld
- Geldkapital
- Geldkurs
- Geldmarkt
- Geldmarktfonds
- Geldmarktnahe Fonds
- Geldmarktpapiere
- Gemischte Fonds
- Genannter Kurs
- Genehmigtes Kapital
- General-Clearing-Mitglied
- Genussschein
- Geregelter Freiverkehr
- Geregelter Markt
- Gesamtfälligkeit
- Gesamtkapital
- Geschäftsbericht
- Geschäftsjahr
- Geschäftswert
- Geschlossene Fonds
- Gesperrte Stücke
- Gesprochene Kurse
- gestrichen
- Gewinn je Aktie
- Gewinnanteilsschein
- Gewinnbeteiligung
- Gewinnmitnahme
- Gewinnobligationen
- Gewinnrücklagen
- Gewöhnliche Gaps
- Gezeichnetes Kapital
- Gilts
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- Girosammelverwahrung
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- Gratisaktien
- Gratisoptionen
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- Greenback
- Greenshoe
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- Gut behauptet