Genehmigtes Kapital
Als genehmigtes Kapital wird eine Form der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft genannt. Es dient einer kurzfristig notwendigen Finanzierung und berechtigt zur Ausgabe von Belegschaftsaktien und darf die Hälfte des Grundkapitals nicht überschreiten.
Weitere Begriffe
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